Auskunft aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sog. Negativbescheinigung).
Hier können Sie über das Online-Formular eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen:
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Beistandschaften und Beratungen - Buchstabe A-L | +49851 396-737 | +49851 396-88777 | Passavia OG 10 | E-Mail senden |
Beistandschaften und Beratungen - Buchstabe M-Z | +49851 396-600 | +49851 396-88777 | Passavia OG 13 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Satzungen
Formulare / Informationen
Sonstiges/weiterführende Links
