Auskunft aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sog. Negativbescheinigung). 

Hier können Sie über das Online-Formular eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen: 

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