Anerkennung ausländischer Eheschließungen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und wünschen, dass Ihre Eheschließung auch in Deutschland gültig ist, müssen Sie die Eheschließung im Standesamt anerkennen lassen.
Das Standesamt Passau ist nur für die Anerkennung zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Passau haben.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Anerkennung ausländischer Eheschließungen | +49851 396-264 | +49851 396-258 | Altes Rathaus 313 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
