Videoüberwachung im Klostergarten
Speicherung der Daten soll angepasst werden
13.12.2023
In der kommenden Sitzung des Stadtratsplenums am Montag, 18. Dezember, wird über die Videoüberwachung im Klostergarten beraten. Gemäß Beschlussvorschlags der Verwaltung ist das Ziel, parallel zum laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das derzeitige Konzept so abzuändern, dass die datenschutzrechtliche Eingriffswirkung verringert werden kann.
Der Klostergarten wurde vor der Installation der Kameraüberwachung von vielen Passanten als problematischer Ort wahrgenommen. Wir sind deshalb in der Vergangenheit vielfach aufgefordert worden, dort etwas zu unternehmen. Die Videoüberwachung und die personelle Ausstattung des Stützpunkts vor Ort hat das subjektive Sicherheitsempfinden gesteigert, was uns durch vielfache positive Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt wurde. Meldungen darüber, dass sich jemand durch die Kameras gestört fühlt, sind im Gegensatz dazu nicht eingegangen. Da das Konzept zur Speicherung der Daten noch weiter verfeinert werden kann, wird dem Stadtrat nun vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die Mehrheit des Stadtrats hat an der 2018 beschlossenen Videoüberwachung im Klostergarten stets festgehalten, da sie von der überwiegenden Zahl der Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt wird. Grundsätzlich soll das Instrument auch weiterhin befürwortet werden. Um diesem Wunsch aus der Bevölkerung bestmöglich nachzukommen, werden laufend Optimierungen geprüft, insbesondere, wenn sich neue rechtliche und technische Möglichkeiten ergeben.
Genau aus diesem Grund soll die Verwaltung nun beauftragt werden, eine alternative Gestaltung der Videoüberwachung zu überprüfen und gegebenenfalls in eigenständiger Verantwortung Abänderungen des derzeitigen Konzepts vorzunehmen, sofern solche Abänderungen zu einer Verringerung der datenschutzrechtlichen Eingriffswirkung führen. Konkret ist dabei an eine Verschlüsselung und auf diese Weise Anonymisierung der Daten bei gleichzeitigem Verzicht auf die Möglichkeit der Live-Ansicht der Aufnahmen gedacht.
Die teilweise Entschlüsselung der Daten wiederum soll erst im Zusammenwirken mit einem Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder und nur dann erfolgen, sofern Stadtverwaltung und Treuhänder eigenständig der Ansicht sind, dass die Daten aufgrund schlüssig darzulegender objektiver Anhaltspunkte und unter Berücksichtigung des Bayerischen Datenschutzgesetzes genutzt werden können, um auf konkrete Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten angemessen zu reagieren.
Die Stadt Passau hat Mitte dieses Jahres Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG eingereicht. Bis dato wurde darüber noch nicht entschieden.
