Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Bis zum 2. Januar 2024 unter laermaktionsplanung-schiene.de möglich.
21.11.2023
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland daran beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform unter laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung. Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
