Europawahl am Sonntag, 09.06.2024
Beantragung von Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr möglich
08.05.2024
Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Ab sofort ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen für diese Wahl bei der Stadt Passau möglich. Dazu werden allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 19.05.2024 die Wahlbenachrichtigungsbriefe mit der Post zugestellt.
Stimmberechtigte, die durch Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, können die Briefwahlunterlagen - unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung - schriftlich auf dem Postweg beantragen.
Die Antragstellung kann auch über das Internet erfolgen, wobei die Nutzung des Bürgerserviceportals mit der dementsprechenden Eingabemaske nur mit den Daten der Wahlbenachrichtigung möglich ist.
Die Briefwahlunterlagen können zusätzlich durch den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten verschlüsselten QR-Code von einem Smartphone aus beantragt werden.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse übersandt werden sollen, muss diese „abweichende Versandanschrift“ bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert im Antrag angegeben werden.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.
Die Antragstellung kann – wie bei den bisherigen Wahlen üblich - auch persönlich im Briefwahlbüro im Alten Rathaus, Rathausplatz 2 und im Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstraße 40, 94036 Passau erledigt werden; Mittwochnachmittags nur im Alten Rathaus.
Das Briefwahlbüro im Alten Rathaus ist eingerichtet im Erdgeschoss Zimmer 3; der unmittelbare Zugang erfolgt über den unteren Eingang in der Schrottgasse (Zugang zum Rathaussaal).
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt persönlich an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Die Ausgabe an eine andere Person ist nur mit gesondert erteilter schriftlicher Vollmacht möglich. Eine derartige Empfangsvollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.
Weiter ist in den Ausgabestellen die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Wahlgeheimnisses auszuüben. Die Möglichkeit der Briefwahlantragstellung endet am Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr. Weitere Hinweise können einem separaten Merkblatt entnommen werden, welches den Unterlagen beigefügt ist.
Die Möglichkeit der Antragstellung für die in Passau gemeldeten Unionsbürgerinnen und –bürger, für eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis zur Erlangung der Wahlberechtigung für die Europawahl 2024, endet am 19. Mai 2024.Die Anträge sowie nähere Informationen hierzu sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters eingestellt (www.bundeswahlleiterin.de).Verspätet eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, so dass die Wahl nur noch im Heimatland erfolgen kann.
Das Wahlamt der Stadt Passau steht bei wahlrechtlichen Fragen oder Problemen telefonisch (0851/396-420) zur Verfügung.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 09.06.2024) bis 18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie hier.
