Weitere Tempo-30-Abschnitte im Stadtgebiet vorgesehen
Ordnungsausschuss berät am 22. Juli über Umsetzung der erweiterten StVO-Regelungen
16.07.2026
Die Stadtverwaltung schlägt vor, auf weiteren Straßenabschnitten im Stadtgebiet eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 22.07.2026, mit den vorgesehenen Maßnahmen befassen.
Wer zu Fuß unterwegs ist, eine Straße überqueren muss oder im Alltag auf besondere Rücksicht angewiesen ist, soll sich in Passau möglichst sicher bewegen können. Die neue Straßenverkehrs-Ordnung gibt uns zusätzliche Möglichkeiten, die Geschwindigkeit an sensiblen Stellen gezielt zu reduzieren. Gerade die vorgesehenen Lückenschlüsse sorgen zugleich für verständlichere Regelungen, weil Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf kurzen Strecken nicht mehrfach zwischen Tempo 30 und Tempo 50 wechseln müssen. Die Verwaltung hat jeden einzelnen Abschnitt sorgfältig geprüft und dort Maßnahmen vorgeschlagen, wo sie rechtlich möglich und aufgrund der örtlichen Situation sinnvoll sind. So wollen wir die Verkehrssicherheit konkret verbessern und gleichzeitig für eine klare und nachvollziehbare Verkehrsführung sorgen.
Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 2024 wurden die Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 erweitert. Dies betrifft insbesondere den Nahbereich von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und hochfrequentierten Schulwegen. Darüber hinaus können Lücken zwischen bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen nun auf einer Länge von bis zu 500 Metern geschlossen werden. Voraussetzung bleibt jeweils eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten. Dabei sind neben der Verkehrssicherheit auch die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu berücksichtigen. Da der Veröffentlichungszeitpunkt für ergänzende, einheitliche Anwendungshinweise mehr fach verschoben wurde und weiterhin nicht bekannt ist, erhielt die Verwaltung nun die Mitteilung, dass die Stadt in eigener Verantwortung entscheiden kann.
Es wird nun vorgeschlagen, im Nahbereich folgender Fußgängerüberwege Tempo 30 anzuordnen werden:
• Innstraße zwischen Bischof-Altmann-Straße und Wolfgang-Schmid-Straße
• Messestraße zwischen Pionierstraße und Dr.-Ernst-Derra-Straße
• Georg-Philipp-Wörlen-Straße • Hennebergerstraße von der abknickenden Vorfahrt bis zur Rampe zur Schaldinger Straße
• Schärdinger Straße vom Parkplatz der Wallfahrtskirche Mariahilf bis auf Höhe der Hausnummer 2
• Neue Rieser Straße von der Auffahrt zur Rampe Eggendobl bis auf Höhe der Hausnummer 2
• Vilshofener Straße von Höhe der Hausnummer 10 bis zur Ausfahrt zur Neuen Rieser Straße
Auch im Nahbereich des Kardinal-von-Galen-Hauses und der Donauhof-Werkstätten Passau ist Tempo 30 vorgesehen. Aufgrund der Bewohnerinnen und Bewohner des Kardinal-von-Galen-Hauses soll die Geschwindigkeitsbeschränkung ohne zeitliche Begrenzung gelten.
Zur Verstetigung des Verkehrs sollen außerdem Lücken zwischen bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen geschlossen werden. Dies betrifft die Waldschmidtstraße zwischen der Alten Straße und der Hausnummer 51, die Witikostraße zwischen der Alten Straße und der Waldschmidtstraße sowie die Innstraße zwischen der Hausnummer 66 und der Wolfgang-Schmid-Straße.
Eine weitere Maßnahme ist für die Hennebergerstraße vorgesehen. Dort soll im Gefahrenbereich zwischen Goldberg und Rittsteiger Straße vorübergehend Tempo 30 angeordnet werden.Die Stadt plant in diesem Bereich bereits eine bauliche Querungshilfe und hat hierfür unter anderem ein erforderliches Grundstück erworben. Bis zur Umsetzung soll die Geschwindigkeitsbeschränkung zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Da zwischen diesem Bereich und dem vorgesehenen Tempo-30-Abschnitt am Fußgängerüberweg eine Lücke von weniger als 500 Metern verbleibt, soll auch diese geschlossen werden.
Im Zuge der Prüfung wurden außerdem die Spielplätze im Stadtgebiet sowie mögliche hochfrequentierte Schulwege betrachtet. Bei den Spielplätzen ergaben sich keine erkennbaren Defizite, die eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würden. Die Situation der untersuchten Bereiche Hunostraße/Rittsteiger Straße und Ilzleite wird im Ausschuss diskutiert.
