Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Behandlung im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit am 22.07.2026

16.07.2026

Mit dem Ende des Kalkulationszeitraumes am 31.12.2026 ist die Gebührensatzung der Stadt Passau für die Friedhöfe neu zu beschließen. Aus diesem Grund wird dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit in seiner Sitzung am Mittwoch, 22.07.2026 ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung hierüber erfolgt im Stadtratsplenum am 27.07.26.

Friedhofsgebühren werden für Verwaltungsleistungen, Leichenhausgebühren an Externe, die Grabnutzung, die Bestattung und für Sonderleistungen erhoben. Die Neukalkulation der Gebühren basiert auf der tatsächlichen Entwicklung bei den für den Gebührenhaushalt relevanten Faktoren. Die angestiegenen Preise für Energie, Personal und externe Dienstleister finden auch in diesem Bereich ihren Niederschlag, sodass die Neukalkulation eine Erhöhung ergeben hat.

Unzumutbaren Steigerungen, wie sie sich daraus zum Teil ergeben, begegnet die Stadt Passau mit einem niedrigeren Kostendeckungsgrad. So ist ein Defizitanteil für die Stadt in Höhe von 30.000 Euro in die Berechnung miteingeflossen.

Bei den Bestattungskosten errechnet sich eine Gebührenveränderung zwischen -3,06 % und +13,15 %. Die Grabnutzungsgebühren bleiben nahezu unverändert. Hier liegen die Erhöhungen zwischen 2,5 % und 4,76 % je nach der Grabart. Die Gebühr für die Nutzung des Leichenhauses erhöht sich um 6,67 % (statt 60 € nun 64 €). Neu ist die Gebühr für die Benutzung der Kaverne in Haidenhof in Höhe von 82 €/Urne.

Ohne Miteinberechnung eines Defizitanteils würden die Bestattungskosten bei Sargbestattungen um 18,24 %, bei Urnenerdgräbern um 10,69 % und bei Urnenwandbestattung um 9,37 % steigen. Alle anderen Bestattungsformen würden um ca. 10 % steigen.

Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte zum 01.01.2025. In den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren sind nur die gesetzlich vorgegebenen Leistungen berücksichtigt. Alles darüber hinaus Gehende ist in einem Bereich zusammengestellt, der als Sonderleistungen angeboten wird. Diese Kosten werden vom beauftragten Unternehmen errechnet und ohne kalkulationsbedingte Veränderung durch die Verwaltung an die Grabnutzer weitergegeben. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen steht den Nutzern frei.

Insgesamt ist die Stadt Passau für sechs Friedhöfe zuständig. Um die damit verbundenen Pflegearbeiten kümmern sich vier Mitarbeiter, die der Stadtgärtnerei zugeordnet sind.

Die Friedhöfe müssen als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen grundsätzlich kostendeckend betrieben werden. Die allgemeine Entwicklung geht zur Urnenbestattung. 2015 lag der Anteil der Urnenbestattungen bei 63 %, 2025 war der Anteil 79%.

Um diese Entwicklung aufzugreifen, passt die Stadt Passau sukzessive das Angebot auf ihren Friedhöfen an. Auf immer mehr Flächen werden sog. pflegefreie Urnenfelder angeboten. So gibt es bereits in Haidenhof, Hacklberg, Grubweg und in der Innstadt entsprechende Felder. Diese werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtgärtnerei gepflegt. Es ist jederzeit möglich kleinere persönliche Änderungen vorzunehmen. Zum Beispiel kann die Inschrift auf den Grabplatten individuell gestaltet werden, incl. kleiner Laternen oder Vasen. Individuelle Bepflanzungen sind bei dieser Bestattungsart aber nicht vorgesehen.

Im Jahr 2025 hat das Friedhofsamt der Stadt Passau erstmals mehr pflegefreie Urnenplätze als andere Gräber vergeben. Beweggründe für diese Grabwahl sind z. B. dass Angehörige weit weg wohnen und deshalb die Grabpflege nicht leisten können oder auch ältere Personen die Hinterbliebenen sind, für die eine Grabpflege eine zu schwere Tätigkeit darstellt.

Zudem gibt es auf den Friedhöfen Innstadt, Haidenhof und Hacklberg je eine Abteilung Naturfriedhof, in denen anonyme oder auch Urnenbestattungen mit Beschilderung möglich sind.