Kommunaler Ordnungsservice für das Stadtgebiet

Umsetzungskonzept wird am 11.06.2026 im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit behandelt

04.06.2026

Die Stadt Passau will mit der Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsservices (KOS) die Präsenz im öffentlichen Raum stärken und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern. Das entsprechende Umsetzungskonzept steht am 11.06.2026 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. Die Einführung eines Kommunalen Ordnungsservices geht auf eine Initiative des jetzigen Oberbürgermeisters Andreas Rother aus dem Vorjahr zurück. Ziel ist es, einen sichtbaren, ansprechbaren und präventiv tätigen Außendienst im Stadtgebiet aufzubauen.

Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr sichtbare Präsenz und Ansprechpartner im öffentlichen Raum. Der Kommunale Ordnungsservice soll genau hier ansetzen: als Kontaktstelle vor Ort, als präventive Kraft und als Dienst, der kommunale Regeln konsequent, aber mit Augenmaß durchsetzt. Es geht nicht um eine Stadtpolizei, sondern um mehr Bürgernähe, mehr Ordnung und mehr Verlässlichkeit im Alltag.

Andreas Rother - Oberbürgermeister

Der KOS soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Während die Polizei weiterhin für Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und akute Einsatzlagen zuständig bleibt, soll der Kommunale Ordnungsservice vor allem im Bereich der örtlichen Ordnung, der Prävention und des Vollzugs städtischer Satzungen und Verordnungen tätig werden. Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden soll dabei eng abgestimmt erfolgen.


Der Konzeptentwurf sieht vor, dass der KOS insbesondere dort präsent sein soll, wo viele Menschen unterwegs sind oder wo es wiederholt zu Beschwerden, Ordnungsstörungen oder Nutzungskonflikten kommt. Faktoren für die Bewertung sind u. a. die Straßenkriminalität, die Beschwerdedichte, die Dichte an Gastronomie-/ Vergnügungsbetrieben, Passantenfrequenzen sowie auch der räumliche Umgriff der Alkoholverbotsverordnung, der Allgemeinverfügung „Betteln“, der Grünanlagensatzung, der Sperrzeitverordnung, der Sondernutzungssatzung und Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbote. Der Schwerpunkt soll deshalb insbesondere auf den Innenstadtbereich zwischen Dr.-Hans-Kapfinger-Straße und Ortspitze, auf den Bereich Klostergarten, ZOB, Bahnhofstraße, Grünaustraße und Innpromenade sowie auf die Fußgängerzone und die Altstadt gelegt werden. Grundsätzlich soll der KOS jedoch im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden können.


Zu den vorgesehenen Aufgaben zählen unter anderem die Konfliktschlichtung, die Prävention von Ordnungswidrigkeiten, der Vollzug städtischer Satzungen und Verordnungen, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungen für städtische Dienststellen sowie ein Service- und Auskunftsdienst für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt Passau. Der Ansatz des KOS liegt dabei ausdrücklich im niedrigschwelligen Bereich. Gerade bei alltäglichen Störungen wie Vermüllung, Ruhestörungen, Verstößen gegen städtische Satzungen oder Nutzungskonflikten (z. B. Alkoholverbot) kann eine regelmäßige Präsenz dazu beitragen, Probleme schneller wahrzunehmen und unmittelbar zu reagieren. Die zeitliche Abdeckung soll Montag bis Sonntag bis maximal 01:00 Uhr erfolgen. In den Nachtstunden ab 01:00 Uhr ist keine regelmäßige Bestreifung vorgesehen, da in diesem Zeitraum an den relevanten Einsatzorten keine signifikanten Störungen festgestellt wurden, die in den Aufgabenbereich eines Kommunalen Ordnungsservices fallen.


Für den Start des KOS sind im Stellenplan 2026 bereits zwei Stellen vorgesehen. In diesem Jahr soll in einem ersten Schritt die Abteilungsleitung besetzt werden, die sich insbesondere um alle organisatorischen vorbereitenden Maßnahmen, wie z. B. Ausschreibungen, Erarbeitung von Schichtplänen und Infrastruktur kümmert. Im Haushalt für 2027 sollen dann weitere vier Planstellen für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie die notwendigen Haushaltsmittel eingeplant werden. So wird der Dienst zunächst schrittweise aufgebaut und eine verlässliche Grundlage geschaffen. Das Stellenerfordernis im Endausbau wird letztendlich von den Einsatzzeiten abhängig sein.


Die Personalkosten für den Start mit insgesamt sechs Personen betragen pro Jahr rd. 420.000 Euro. Hinzukommen geschätzte einmalige Sachkosten für die Einführung mit ca. 100.000 Euro und laufenden Sachkosten in Höhe von ca. 8.000 Euro pro Jahr.


Die Verwaltung war in der Sitzung am 22.10.2024 beauftragt worden, die Grundlagen und Rahmenbedingungen eines Kommunalen Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. In der Sitzung am 18.02.2025 wurde der Ausschuss umfassend informiert und der Antrag letztlich in die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung vom 22.07.2025 wurde dann beschlossen, dass die Stadt Passau schnellstmöglich einen Kommunalen Ordnungsservice, angelehnt an das Modell Regensburg, einführen und hierfür ein Umsetzungskonzept erarbeiten soll. Als Kostengrenze wurde 1 Mio. Euro festgesetzt.


Nach der Beratung im Ausschuss am 11.06.26 soll über die weiteren Schritte entschieden werden.
Die Stadt Passau hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage und des subjektiven Sicherheitsempfindens umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Videoüberwachung im Klostergarten, zusätzliche Beleuchtung in sensiblen Bereichen, Alkoholverbotszonen, Aufenthalts- und Betretungsverbote für Intensivtäter sowie weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen. Der Kommunale Ordnungsservice soll diese bestehenden Bausteine nun durch regelmäßige Präsenz und direkte Ansprechbarkeit im öffentlichen Raum ergänzen.