Informationen zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 08.03.2026
Beantragung Briefwahlunterlagen, Informationen zum Stimmzettel, Rücksendung der Wahlbriefe, Wählen im Wahllokal
02.03.2026
Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am Sonntag, 08.03.2026 ist grundsätzlich noch bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich.
Eine schriftliche oder elektronische Beantragung ist aufgrund der Postlaufzeiten jedoch nur bis Mittwoch, 04.03.2026, 12:00 Uhr möglich.
Für die persönliche Beantragung und Abholung stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im Alten Rathaus, Rathausplatz 2 (Zimmer EG 3), als auch im Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstraße 40, zur Verfügung.
Am Freitag, 06.03.2026, ist die persönliche Antragstellung von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich im Alten Rathaus, Zimmer 105 (Wahlamt) möglich. Eine Antragstellung im Bürgerbüro Passavia ist an diesem Tag ab 12:00 Uhr nicht mehr möglich.
Informationen zum Stimmzettel und zur Wahl:
Fragen zum Ausfüllen des Stimmzettels sowie allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 werden auf der Homepage bereitgestellt. Dort steht zudem ein interaktiver Probestimmzettel zur Verfügung, mit dem eine gültige Stimmabgabe unverbindlich ausprobiert werden kann.
Rücksendung der Wahlbriefe:
Die Wahlbriefe (rosa Kuverts) müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt im Alten Rathaus vorliegen, damit diese noch in die Auszählung gelangen.
Da bei der Kommunalwahl keine Sonntagszustellung durch die Deutsche Post erfolgt, sollten die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbriefe rechtzeitig auf dem Postweg zurücksenden; Posteinwürfe am Freitagabend oder Samstag werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr rechtzeitig an die Stadt Passau zugestellt werden können.
Die städtischen Briefkästen im Alten Rathaus (Eingangstür Haupteingang Schrottgasse) und Neuen Rathaus (links vor dem Haupteingang) werden am Sonntag, 08.03.2026, letztmalig um 18:00 Uhr geleert.
Zusätzlich ist im Alten Rathaus, Zimmer EG 3, bis 18:00 Uhr eine Briefwahlannahmestelle eingerichtet. Eine Abgabe von Wahlbriefen in den Wahllokalen ist hingegen nicht möglich.
Wählen im Wahllokal:
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Stimmberechtigte, die in ihrem Wahllokal ihre Stimme abgegeben möchten, aber keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzen, können dies auch unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses erledigen.
Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung:
Wenn jemand plötzlich erkrankt und deshalb nicht mehr (unter zumutbaren Bedingungen) selbst zur Wahl gehen kann, ist es möglich, den Wahlschein mitsamt Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag in der Wahlzentrale im Alten Rathaus (Zimmer 107) von 08:00 Uhr bis um 15:00 Uhr zu beantragen.
Damit die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, muss die bevollmächtige Person folgende Dokumente im Original vorlegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen (z. B. Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder eine gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen
- Nachweis über die plötzliche Erkrankung (z. B. ärztliche(s) Attest/Bescheinigung).
- Der Antrag und die Vollmacht müssen jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein. Die alleinige Vorlage eines Betreuerausweises genügt den wahlrechtlichen Anforderungen nicht.
Eine Antragstellung aus anderen Gründen ist am Wahltag nicht möglich.
