Entlastung bei Kita-Gebühren für Familien mit geringerem Einkommen

Stadt Passau plant Ermäßigungen der Gebühren für städtische Kindertagesstätten ab 2027

07.10.2026

Familien mit Kindern in den städtischen Kindertagesstätten sollen ab 01.01.2027 von einer neuen Gebührenermäßigung profitieren. Vorgesehen ist eine Entlastung von bis zu 100 Euro monatlich für Kinder über drei Jahren und bis zu 50 Euro für Krippenkinder. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Eltern eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Über die entsprechende Neufassung der Kindertagesstätten-Satzungen berät der Jugendhilfeausschuss in seiner kommenden Sitzung am Mittwoch, 07.10.2026.

 

Mit der neuen Regelung schlagen wir dem Ausschuss vor, Familien gezielt bei den Kosten für die Kinderbetreuung zu entlasten. Dabei war uns wichtig, die Unterstützung dort einzusetzen, wo sie besonders gebraucht wird. Deshalb knüpfen wir die Ermäßigung an eine Einkommensgrenze und berücksichtigen neben den Kindergartenkindern auch die Krippenkinder. Mit dem Passauer Modell bieten wir damit eine eigene, sozial ausgerichtete Lösung für die städtischen Kindertagesstätten

Andreas Rother - Oberbürgermeister

Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung der staatlichen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Zum 31.12.2026 entfällt der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss. Gleichzeitig wird der staatliche Qualitätsbonus erhöht.

Die Stadtverwaltung schlägt nun eine sozial ausgerichtete Lösung vor. Eine Gebührenermäßigung soll den Familien zugutekommen, deren Einkommen die festgelegte Grenze nicht überschreitet. Mit dem Ausgangsbetrag von 70.000 Euro werden deutlich mehr Passauerinnen und Passauer erfasst im Vergleich zu den bisher gültigen bayerischen Regelungen zum Krippengeld, die von einem Bruttogehalt von 60.000 Euro ausgehen.

Besonders ist dabei, dass die Stadt Passau mit dem Passauer Modell die Ermäßigung nicht auf die Kinder über 3 Jahren beschränken möchte. Auch für Kinder im Krippenbereich ist eine monatliche Entlastung von bis zu 50 Euro vorgesehen. Damit sollen auch Familien berücksichtigt werden, die bereits für die Betreuung ihrer jüngeren Kinder auf eine finanzielle Entlastung angewiesen sind.

Bei der Umsetzung soll der Verwaltungsaufwand möglichst geringgehalten werden. Es ist geplant, dass die Eltern anhand einer einfach gehaltenen Berechnung selbst feststellen können, ob die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt sind, und dies gegenüber der Stadt erklären. Eine umfassende Prüfung aller Anträge durch die Verwaltung ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen mindestens fünf Prozent der Fälle stichprobenartig überprüft werden. Damit soll einerseits ein schlankes und bürgerfreundliches Verfahren ermöglicht und andererseits sichergestellt werden, dass die Regelungen gleichmäßig angewendet werden.

Mit der Einführung des Passauer Modells stehen auch die beiden bestehenden Satzungen für die städtischen Kindertagesstätten zur Neufassung an. Neben den Regelungen zur Gebührenermäßigung werden Satzungsentwürfe vorgelegt, die insbesondere rechtssystematisch überarbeitet und konsequent öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind. Ziel ist es, die Verfahren rund um den Besuch einer städtischen Kindertagesstätte künftig möglichst klar und effizient zu gestalten.

Die städtischen Kindertagesstätten werden bereits allein im Betrieb mit einem Defizit von jährlich gut einer Million Euro bezuschusst, nicht eingerechnet die baulichen Investitions- und Sanierungskosten. Trotz dieser finanziellen Belastung soll mit der neuen Regelung eine gezielte Entlastung der Familien ermöglicht werden.

Die endgültige Entscheidung über die Neufassung der Satzungen und die Einführung der Gebührenermäßigungen trifft das Stadtratsplenum.