Anpassung der Straßenreinigungsgebühren ab 2027 aufgrund gestiegener Kosten
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften berät am Donnerstag, 29.10.2026 über Neufassung der Satzung
26.10.2026
Die Stadt Passau übernimmt die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Straßenreinigung ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung, das bedeutet, dass die anfallenden Kosten grundsätzlich durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden müssen. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2021 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Insbesondere gestiegene Personal-, Fahrzeug- und Betriebskosten machen eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren erforderlich. Über die Neufassung der entsprechenden Satzung berät der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner kommenden Sitzung. Die abschließende Entscheidung trifft das Stadtratsplenum.
Die Verwaltung schlägt vor, die Straßenreinigungsgebühren je Frontmeter für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wie folgt anzupassen:
| Reinigungsklasse | Reinigungshäufigkeit | alte Gebühr in € / Frontmeter | neue Gebühr in € / Frontmeter | Gebührenerhöhung in % |
| I | 1/Monat | 1,16 | 1,47 | 26,77 |
| II | 1/Woche | 5,01 | 6,37 | 27,20 |
| III | 2/Woche | 8,88 | 10,88 | 22,58 |
| IV | 7/Woche | 32,38 | 38,34 | 18,41 |
Die vorgeschlagene Erhöhung ist sowohl auf die allgemeine Kostenentwicklung als auch auf einen über mehrere Jahre entstandenen Anpassungsbedarf zurückzuführen.
Im Rahmen der aktuellen Gebührenkalkulation wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, um die notwendige Erhöhung zu begrenzen. So werden Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds kostenmindernd angesetzt. Außerdem wurde die Aufteilung der Kosten zwischen dem Gebührenhaushalt und dem öffentlichen Bereich auf Grundlage einer erneuten Überprüfung angepasst. Der Verteilungsschlüssel wird von bisher 50:50 auf 43: 57 zugunsten des Gebührenhaushalts verändert. Dadurch wird der öffentliche Bereich künftig mit rund 116.500 Euro jährlich stärker belastet und der Gebührenhaushalt entsprechend entlastet. Auch der Allgemeinanteil für die Reinigungsklasse IV, der die Kostenbeteiligung der Allgemeinheit berücksichtigt, soll von 40 auf 50 Prozent steigen. Damit wird ein größerer Teil der Kosten dieser besonders reinigungsintensiven Straßen dem öffentlichen Bereich zugeordnet.
Zudem hat sich die Zahl der veranlagten Frontmeter seit 2021 erhöht. Sie stieg von rund 383.600 auf etwa 394.900 Meter. Unter anderem wurden neue Straßen wie die Franz-Josef-Streibl-Straße, die Hans-Hösl-Straße, die Fritz-Gerstl-Straße und die Prachatitzer Straße in das Straßenverzeichnis aufgenommen. Dadurch können die anfallenden Kosten auf mehr Frontmeter verteilt werden, was sich grundsätzlich entlastend auf die Gebührenhöhe auswirkt.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt die voraussichtlichen Kosten und Einnahmen für den neuen Kalkulationszeitraum. Eine Nachholung vergangener Defizite ist nicht möglich, da diese bewusst in Kauf genommen wurden. Das bis Ende 2026 erwartete Defizit von rund 150.000 Euro muss aus Mitteln des allgemeinen Haushalts ausgeglichen werden.
Bei der Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 wurde nur ein sehr geringer Erhöhungsbedarf festgestellt worden, weshalb die Gebühren unverändert blieben. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden erforderliche Gebührensätze von 1,31 € für die Reinigungsklasse I, 5,67 € für die Reinigungsklasse II, 9,81 € für die Reinigungsklasse III und 36,04 € für die Reinigungsklasse IV berechnet. Dies entsprach gegenüber den weiterhin geltenden Gebühren Erhöhungen von 11,02 %, 10,74 %, 10,35 % und 10,28 %. Eine damals vorgeschlagene Gebührenerhöhung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 07.10.2024 jedoch abgelehnt.
Seit 2021 sind die gesamten Personal- und Sachausgaben im Gebührenhaushalt deutlich gestiegen. Während sie damals bei rund 1,74 Millionen Euro lagen, werden für 2026 bereits rund 2,20 Millionen Euro erwartet. Für 2027 wird mit etwa 2,32 Millionen Euro und für 2028 mit rund 2,40 Millionen Euro gerechnet. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind die Personalkosten. Diese steigen von rund 987.000 Euro im Jahr 2021 auf voraussichtlich rund 1,29 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies bedeutet eine Steigerung von 31%. Darüber hinaus haben sich die Fahrzeug- und Betriebskosten erhöht. Dazu tragen unter anderem gestiegene Anschaffungs- bzw. Miet- und Leasingkosten bei. Auch die Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe sind gestiegen.
Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze sind entsprechend dem erforderlichen Reinigungsaufwand in vier Reinigungsklassen eingeteilt:
- Reinigungsklasse I: geringe Reinigung, einmal monatlich
- Reinigungsklasse II: normale Reinigung, einmal wöchentlich
- Reinigungsklasse III: erhöhte Reinigung, zweimal wöchentlich
- Reinigungsklasse IV: erheblich erhöhte Reinigung, siebenmal wöchentlich
Die Reinigungshäufigkeiten sollen in allen vier Klassen unverändert bleiben. Insbesondere in stark frequentierten Straßen hat sich die tägliche Reinigung der Reinigungsklasse IV bewährt. Sie ist weiterhin erforderlich, um nicht akzeptable Verschmutzungszustände zu vermeiden.
