Zwischenergebnis Nachrechnung Hängebrücke: 3,5 t-Beschränkung bis zum endgültigen Ergebnis erforderlich

K-Linien können weiterhin queren

01.08.2025

Die Überfahrt der Hängebrücke mit Fahrzeugen, die ein Gesamtgewicht von 16 t überschritten haben, war bereits seit langem verboten. Eine Prüfung der Gewichtszulassung hat Anfang des Jahres ergeben, dass eine sog. statische Nachrechnung erforderlich ist und bis dahin die Einhaltung dieser Tonnagebeschränkung für die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit der Brücke entscheidend ist und die bisherige Ausnahme für Busse, aufgrund des gestiegenen Gewichts der Fahrzeuge auch unter voller Auslastung, nicht mehr gewährt werden kann. Seit März werden die Linien entsprechend umgeleitet. Die Fahrzeuge der K-Linien verkehren aber nach wie vor über die Hängebrücke.

Die beauftragen Ingenieurbüros haben mittlerweile unterschiedliche tragenden Bauteile untersucht, verschiedene Berechnungsmodelle angewendet und auf Grundlage der bisher erhobenen Daten verschiedene Lastfälle geprüft. Eine Schwierigkeit stellt die erforderliche Berechnung von einzelnen Teilen der Brücke dar, weshalb weitergehende, vertiefende Untersuchungen erforderlich sind. U.a. muss die Auswirkung der Verkürzung der Brücke am linken Ufer 1972 noch genauer im Zuge der Nachrechnung betrachtet werden. Um etwaige Risiken, die die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Brücke beeinträchtigen könnten, bis zum endgültigen Nachrechnungsergebnis auszuschließen, wird die Tonnagebeschränkung ab sofort grundsätzlich auf 3,5 t festgesetzt, mit der Maßgabe, dass geregelte Einzelfahrten (z. B. K-Linienbusse, Feuerwehrfahrzeuge) mit Fahrzeugen bis zu 16 t möglich bleiben. Diese Maßnahme erfolgt entsprechend der Vorgabe der beauftragten Prüfingenieure und des zuständigen Baureferats.

Bei der Nachrechnung wird insgesamt untersucht, ob die Brücke in eine höhere Belastungsklasse eingestuft werden kann. Dies umfasst sowohl statische als auch dynamische Berechnungen. Wichtige Schritte sind dabei die Untersuchung der Bauweise, der Materialien, der Fundamente, die Wirkung auf die Tragseile und der Gelenke. Weiterhin gilt, dass keine Gefährdung besteht, wenn mehrere Fahrzeuge unterhalb der Gewichtsbeschränkung gleichzeitig auf der Brücke bspw. an der Ampel stehen. Hier geht es dezidiert um die Einzellasten, die nicht überschritten werden dürfen. 

Für das Passauer Verkehrsnetz spielen die insgesamt 73 Brücken, inklusive der 4 Großbrücken (Franz-Josef-Strauß-Brücke, Marienbrücke, Schanzlbrücke, Hängebrücke) eine entscheidende Rolle, da sie die Hauptverkehrsadern im Stadtgebiet miteinander verbinden. Um diese wichtigen Infrastruktureinrichtungen zu erhalten, werden sie jährlich auf schadhafte Stellen untersucht. Darüber hinaus erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus bzw. 6-Jahres-Rythmus eine weitergehende Prüfung der Brückenbauwerke, da der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur eine der wichtigsten Aufgaben einer Kommune ist.

Die Stadt Passau stellte sich dieser Herausforderung und hat die Hängebrücke 2018 nach einer umfangreichen Sanierung wieder für den Verkehr freigegeben. Hier wurde jedoch ausschließlich das Bauwerk instandgesetzt (Korrosionsschutz und Fahrbahn für insgesamt 4,3 Mio. Euro). Eine Verstärkung bspw. der tragenden Seile war bereits zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der besonderen Bauweise nicht möglich. Die derzeitigen Maßnahmen sind nicht dem Bauwerkszustand geschuldet, sondern dienen ausschließlich dem dauerhaften Erhalt des Brückenbauwerkes.

Derzeit werden in der ganzen Bundesrepublik viele Brücken älterer Baujahre in einem standardisierten Verfahren auf ihre Tragfähigkeit hin nachgerechnet, z.B. auch die Schanzlbrücke.