Videoüberwachung im Klostergarten soll weitergeführt werden

Plenum wird ein überarbeitetes Konzept vorgeschlagen

23.05.2025

In der nächsten Sitzung des Stadtratsplenums am Montag, 2. Juni, wird über die Videoüberwachung im Klostergarten beraten. Die Verwaltung schlägt ein überarbeitetes Konzept vor, das den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Damit könnte die Videoüberwachung noch in diesem Sommer wieder in Betrieb gehen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Klostergarten vor der Einführung der Videoüberwachung als einen eher problematischen Ort empfunden, weshalb wir verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen haben. Unter anderem hat die Installation der Kameras das Sicherheitsempfinden verbessert, was uns durch zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigt wurde. Deshalb freut es mich, dass wir dem Stadtrat nun einen neuen Vorschlag zur Reaktivierung der Videoüberwachung unterbreiten können.

Jürgen Dupper - Oberbürgermeister

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Passau viele verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die objektive Sicherheit, aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Ein sehr wichtiger Baustein dafür war Ende 2018 die Einrichtung einer Videoüberwachung im Klostergarten, dessen Aufenthaltsqualität in den Jahren zuvor durch unterschiedliche Vorfälle beeinträchtigt wurde. Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit dieser Videoüberwachung bestätigt hat, hat der Verwaltungsgerichtshof in München in zweiter Instanz die Zulässigkeit abgelehnt. Der Stadtrat hat jedoch mehrmals seine Befürwortung der Videoüberwachung im Klostergarten zum Ausdruck gebracht. Zuletzt wurde die Verwaltung deshalb am 18.12.2023 durch den Stadtrat beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das eine datenschutzrechtlich konforme Neuausrichtung der Videoüberwachung ermöglicht.

Hierfür wurde nun ein Ansatz nach einem Treuhandmodell entwickelt. Danach können die aufgezeichneten Videodaten ausschließlich durch Einbindung eines externen und nicht weisungsgebundenen Treuhänders ausgelesen werden. Das ist nur in konkreten Situationen zum Schutz von Opferinteressen der Fall, z. B. wenn die Polizei zu Ahndungszwecken bei mutmaßlichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten entsprechendes Material benötigt. Damit bleibt der Zugriff auf die Videodaten möglich, wenn man sie wirklich dringend benötigt. Zugleich wird aber im Sinne des Datenschutzes effektiv verhindert, dass im Übrigen irgendein Zugriff auf die Daten möglich wäre. Zum Schutz dieser besonderen Datensicherheit im Klostergarten wird ergänzend eine entsprechende Satzung erlassen.

Für die Weiterführung der Videoüberwachung kann das vorhandene Kameraequipment größtenteils übernommen werden, so dass die zusätzlichen Kosten für einen neuen Server inkl. Serverschrank und für die entsprechende Software im vierstelligen Bereich liegen würden. Wenn der Stadtrat die Umsetzung beschließt, könnten die finalen Umsetzungsarbeiten in Angriff genommen werden, sodass noch im Sommer die Videoüberwachung im Treuhandmodell realisiert werden kann.