Videoüberwachung im Klostergarten gestartet

Neues System mit überarbeitetem Konzept ab Mittwoch in Betrieb

08.07.2025

Die Videoüberwachung im Klostergarten ist reaktiviert. Im Anschluss an den Beschluss des Stadtratsplenums vom 2. Juni sind nun die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen, sodass die Inbetriebnahme erfolgen kann. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, Straftaten vorzubeugen und Ermittlungen der Polizei bei Vorfällen zu erleichtern.

Als Stadt tragen wir Verantwortung für die Sicherheit und das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger. Da von der breiten Mehrheit der Bevölkerung der Klostergarten vor der Einführung der Videoüberwachung als eher problematischer Ort empfunden wurde, haben wir verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen. Unter anderem hat die Installation der Kameras das Sicherheitsempfinden verbessert, was uns durch zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt wurde. Deshalb freut es mich, dass wir den Betrieb der Videokameras nun wiederaufnehmen konnten.

Jürgen Dupper - Oberbürgermeister

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Passau viele verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die objektive Sicherheit, aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Ein wichtiger Baustein dafür war Ende 2018 die Einrichtung einer Videoüberwachung im Klostergarten, dessen Aufenthaltsqualität in den Jahren zuvor durch unterschiedliche Vorfälle beeinträchtigt wurde. Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit dieser Videoüberwachung bestätigt hat, hat der Verwaltungsgerichtshof in München in zweiter Instanz die Zulässigkeit abgelehnt. Der Stadtrat hat jedoch mehrmals seine Befürwortung der Videoüberwachung im Klostergarten zum Ausdruck gebracht, weshalb die Verwaltung beauftragt wurde, ein Konzept zu erarbeiten, das eine datenschutzkonforme Neuausrichtung der Videoüberwachung ermöglicht.

Hierfür wurde in der Sitzung des Stadtratsplenums Anfang Juni der Ansatz nach einem Treuhandmodell beschlossen. Danach können aufgezeichnete Videodaten ausschließlich durch Einbindung eines externen und nicht weisungsgebundenen Treuhänders ausgelesen werden. Das ist nur in konkreten Situationen zum Schutz von Opferinteressen der Fall, z. B. wenn die Polizei zu Ahndungszwecken bei mutmaßlichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten entsprechendes Material benötigt. Damit bleibt der Zugriff auf die Videodaten möglich, wenn man sie wirklich dringend benötigt. Zugleich wird aber im Sinne des Datenschutzes effektiv verhindert, dass im Übrigen irgendein Zugriff auf die Daten möglich wäre. Zum Schutz dieser besonderen Datensicherheit im Klostergarten wurde ergänzend eine entsprechende Satzung erlassen.

Für die Weiterführung der Videoüberwachung wurde nach Ausschreibung im Losverfahren ein datenschutzrechtlich qualifizierter Rechtsanwalt als Treuhänder ausgewählt, welcher künftig für das Auslesen der Daten bei Bedarf zuständig ist. Von Vorteil bei der Reaktivierung des Systems war zudem, dass das vorhandene Kameraequipment größtenteils übernommen werden konnte. Die Kosten für einen neuen Server inkl. Serverschrank und für die entsprechende Software lagen im vierstelligen Bereich.