Versand der neuen Grundsteuerbescheide startet

Stadt informiert über die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025

10.01.2025

Die Stadt Passau beginnt heute mit dem Versand der ca. 25.000 Bescheide zur Berechnung der neuen Grundsteuer, die seit dem 01.01.2025 gilt. Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer feststellen, dass die Angaben im Messbescheid, beispielsweise die Flächenangaben, fehlerhaft sind, ist eine Überprüfung beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dennoch ist die festgesetzte Grundsteuer zunächst fristgerecht zu bezahlen. Bei erfolgreichem Einspruch werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur neuen Grundsteuer finden Sie unter www.passau.de/grundsteuer.

Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018, das die bisherige Grundlage der Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärte. Bund und Länder entwickelten daraufhin eine Reform, deren Übergangsfrist zum 31.12.2024 endete.

Der Freistaat Bayern hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine landesspezifische Regelung einzuführen. Die neue Berechnungsmethode orientiert sich ausschließlich an der Größe des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude, unabhängig von deren Lage oder Wert.

Die Gemeinden legen individuelle Hebesätze fest, die mit dem vom Finanzamt ermittelten Messbetrag multipliziert werden. Der Stadtrat der Stadt Passau hat am 02.12.2024 die Hebesätze beschlossen. Für die Grundsteuer A wurde ein Hebesatz in Höhe von 300% und für die Grundsteuer B ein Hebesatz in Höhe von 375 % festgelegt.

Für die Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt ausgestellte Messbescheid maßgeblich. Auf dieser Grundlage ermittelte die Stadt Passau die endgültige Höhe der Grundsteuer. Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer geht aus dem individuellen Bescheid hervor, der ab heute an die Eigentümerinnen und Eigentümer versandt wird.