PointID Fotoaufnahmegeräte in den Bürger-büros der Stadt ab morgen verfügbar
Fortschritte bei der Digitalisierung
13.08.2025
Die Stadt Passau geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern die sog. „PointID“ der Bundesdruckerei in den Bürgerbüros zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei zur Erfassung von allen biometrischen Daten wie Lichtbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften. Benötigt werden diese für Pass- und Ausweisdokumente. Zudem konnten in den vergangenen Monaten zahlreiche Online-Dienste freigeschalten werden.
Unser Ziel ist es, Behördengänge so einfach und bürgernah wie möglich zu gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert zu bieten. Der weitere Ausbau von Digitalisierungsmaßnahmen ist ein unerlässlicher Baustein auf unserem Weg zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Hier haben wir in den vergangenen Monaten einiges auf den Weg gebracht.
Seit Mai 2025 wurde das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht. Mit der Einführung des digitalen biometrischen Lichtbildes entfällt seither die Verwendung von Papierfotos. Seit August 2025 ist das digitale Lichtbild verpflichtend.
Neben zertifizierten privaten Fotodienstleistern können digitale Lichtbilder ab morgen nun auch direkt im Rahmen der Antragstellung in den beiden Bürgerbüros der Stadt Passau erstellt werden. Die von der Bundesdruckerei bereitgestellten Geräte sind dafür bereits installiert: Im Bürgerbüro im Alten Rathaus steht ein Gerät zur Verfügung, im Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum Passavia zwei Geräte. Die Aufnahme erfolgt am Terminal, wird digital überprüft und kann bei Bedarf wiederholt werden. Das fertige Foto wird anschließend direkt in den Antragsprozess für Ausweis- oder Passdokumente eingebunden. Die Gebühr beträgt 6 Euro pro Aufnahme.
Für den digitalen Zugang zum Rathaus stehen zahlreiche sogenannte Online-Dienste zur Verfügung. Die Stadt Passau bietet im BayernPortal aktuell bereits 190 Online-Dienste an – Tendenz steigend.
Ein Beispiel für einen neuen kostenlosen Online-Dienst, der seit kurzem zur Verfügung steht, ist die „Online-Auskunft Fahrzeugbriefe“. Hiermit können Nutzerinnen und Nutzer bequem von zu Hause aus prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bereits bei der Kfz-Zulassungsstelle vorliegt. Gerade bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen ist der Fahrzeugbrief häufig bei Banken oder Autohäusern hinterlegt und muss zur Anmeldung oder Ummeldung an die Zulassungsbehörde übermittelt werden. Dank des neuen digitalen Service lässt sich der Status nun einfach online abfragen – rund um die Uhr, kostenlos und ohne Wartezeiten. Liegt der Fahrzeugbrief bereits vor, kann im Bürgerbüro der Stadt Passau, Standort Passavia, ein Termin zur Zulassung vereinbart werden.
Als großer interner Digitalisierungsschritt wird derzeit insbesondere die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Zentralisierung der Antragstellung und Eingangskanäle in Bezug auf die Online-Dienste umgesetzt. Auch wandelt die Stadtverwaltung derzeit den gesamten Buchhaltungsprozess in einen neuen Rechnungsworkflow um, so dass Papier und Zeit gespart werden können und die Stadtverwaltung in der Lage ist, digitale Rechnungen unmittelbar zu verarbeiten.
Für zahlreiche andere Bereiche der Stadtverwaltung werden ebenso vermehrt digitale Lösungen angeboten. So wurde beispielsweise für das Wohngeldantragsverfahren und die BAföG-Beantragung eine Onlinemöglichkeit freigeschaltet. Auch wurden Verwaltungsleistungen aus den Fachdiensten Führerschein-, Standesamts- und Meldewesen sowie für die Kfz-Zulassung eingebunden und aktiviert. Seit März 2023 können außerdem Bauanträge bei der Stadtverwaltung in digitaler Form eingereicht werden. Die Online-Terminvereinbarung ist bereits seit rund 4,5 Jahren verfügbar.
Bei der Stadt Passau sind für die vielfältigen Aufgaben über 130 sogenannte Fachverfahren im Einsatz, für die jeweils Schnittstellen von den Antragsportalen benötigt werden. Um dieses Zusammenspiel in einen automatisierten Prozess umzuwandeln, müssen nicht selten verschiedenste Hürden bewältigt werden. Hierzu zählen z.B. die heterogene IT-Landschaft und unterschiedliche Digitalisierungsstände der beteiligten Stellen, die uneingeschränkt anwendbare elektronische Signatur sowie gesetzliche Rahmenbedingungen wie datenschutzrechtliche Barrieren oder Schriftformerfordernisse. Auch müssen Vorgänge letztendlich nutzerfreundlich durchführbar sein, damit eine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden kann.
