Neue Urneninsel am Friedhof St. Korona
Fertigstellung von weiteren 21 Einzel- bzw. 42 Doppelplätzen
16.09.2025
Auf den insgesamt sechs Friedhöfen der Stadt Passau sind sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen möglich. Infolge des anhaltenden Anstiegs von Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren hat die Stadt das Angebot an pflegefreien Urnengrabflächen bedarfsgerecht erweitert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. So entstanden vor Kurzem am Friedhof St. Korona weitere 21 Einzel- bzw. 42 Doppelplätze durch die Schaffung einer neuen Urneninsel. Oberbürgermeister Jürgen Dupper besichtigte nun die Erweiterung und machte sich von der Neuanlage ein Bild.
Mit dem Ausbau der Urneninseln im Friedhof St. Korona in Patriching ist uns ein weiterer Schritt gelungen, die Attraktivität unserer städtischen Friedhöfe zu steigern. Derartige Maßnahmen sind außerdem von der Absicht getragen, einer veränderten Bestattungskultur gerecht zu werden. Ich danke den Zuständigen für die zügige Umsetzung.
Im Jahr 2025 liegt der Anteil der Urnenbestattungen in der Stadt Passau bereits bei rund 80%. Um die Voraussetzungen dieser Entwicklung anzupassen, hat die Stadt ihr Angebot an pflegefreien Flächen für Urnenbestattungen entsprechend erhöht. In den Friedhöfen Grubweg und Haidenhof wurden erst 2024 neue Inseln geschaffen, wodurch jeweils 32 Einzel- und Doppelplätze in Grubweg auf zwei Inseln und jeweils 33 neue Einzel- und Doppelplätze in Haidenhof auf einer Insel gewonnen werden konnten. Nun erfolgte die Erweiterung auf dem Friedhof St. Korona.
Urneninseln sind speziell gestaltete Bereiche innerhalb der Friedhöfe, die ausschließlich Urnengräbern vorbehalten sind. Sie ermöglichen sowohl individuelles Gedenken als auch gemeinschaftliches Erinnern und zeichnen sich durch eine nachhaltige Gestaltung aus. Die Pflege erfolgt durch die Stadtgärtnerei – ein deutlicher Vorteil für die Angehörigen.
Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Bestattungen und Friedhöfe ist das Standesamt der Stadt Passau. Es ist unter anderem zuständig für die Vergabe von Grabstätten, die Koordination von Bestattungsterminen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Auch die Pflege der städtischen Friedhofsanlagen und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen gehören zum Aufgabenbereich.
