LKW-Durchfahrtsverbot am Anger
Stadt nimmt nächsten Verfahrensschritt und führt Anhörung der weiteren Behörden durch
15.09.2025
Die Stadt Passau setzt sich erneut für ein LKW-Durchfahrtsverbot am Anger ein. Einerseits um die Anwohner lärm- und abgastechnisch zu entlasten, andererseits um Unfälle mit Schwerlastverkehrsbeteiligung zukünftig auf dieser viel befahrenen Strecke merklich zu reduzieren.
Vorausgegangen war dem erneuten Anlauf ein Beschluss des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit in seiner Sitzung vom 18.02.2025. Auf Antrag mehrerer Stadtratsfraktionen beschäftigte sich das Gremium mit dem LKW-Durchfahrtsverbot am Anger und beauftragte die Stadtverwaltung einstimmig ein LKW-Durchfahrtsverbot für das innerstädtische Teilstück der Bundesstraße B12, den sog. „Anger“ (Angerstraße – Parkstraße – Eggendobl), anzuordnen sowie hierfür die Zustimmung der zuständigen Obersten Landesbehörde (das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) einzuholen. Neben der lärm- und abgastechnischen Belastung wurde zudem als Hauptargument für die geplante Maßnahme die hohe Unfallbeteiligung durch LKW in diesem Nadelöhr vorgebracht. Von den 460 Unfällen seit 2014 waren 40 Prozent mit LKW-Beteiligung.
Vor jeder Entscheidung verkehrsrechtlicher Art sind jedoch grundsätzlich die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Aus diesem Grund trat die Stadt Passau an das Staatliche Bauamt Passau sowie an die Polizeiinspektion Passau mit der Bitte um fachliche Stellungnahme heran. Seitens der Polizei wurde mittlerweile eine negative Einschätzung zur Einführung des LKW-Durchfahrtsverbotes mitgeteilt. Die Rückmeldung des Staatlichen Bauamts steht noch aus.
Weiterhin ist die Zustimmung der Obersten Landesbehörde nicht mehr erforderlich. Bei einer etwaigen Uneinigkeit zwischen der Stadt Passau und dem Staatlichen Bauamt über eine durch verkehrsrechtliche Anordnung getroffene Regelung, kann die Regierung von Niederbayern als Höhere Straßenverkehrsbehörde von jeder der beiden Seiten zur Prüfung im Nachgang angerufen werden.
Nachdem das Straßenverkehrsrecht keine eigene kommunale Angelegenheit ist, hat die Regierung von Niederbayern insofern eine Weisungsbefugnis gegenüber der Stadt Passau, was unter anderem auch die Anordnung von Durchfahrtsverboten am Anger trifft.
