Kommunale Wärmeplanung Stadt Passau

Bestands- und Potenzialanalyse läuft

14.08.2025

Die Stadt Passau hat im November 2024 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen und sich damit auf den Weg gemacht, die Wärmeversorgungsmöglichkeiten bis 2045 zu erarbeiten. Mit Unterstützung der beauftragten Planungsbüros wird ein strategischer Fahrplan entwickelt. Aktuell läuft die Bestands- und Potenzialanalyse, die eine systematische Erfassung, Bewertung und Kartografierung der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung beinhaltet.

Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den zukünftigen Umbau der Wärmeversorgung - technologieoffen, bedarfsorientiert und verantwortungsbewusst. Die derzeit laufende Potenzialanalyse berücksichtigt die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die in der Stadt Passau alles andere als trivial sind, vor allem auch in Bezug auf die Historie und die geografische Lage.

Jürgen Dupper - Oberbürgermeister

Die Stadt Passau hat im Juli 2023 den Antrag auf Förderung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gestellt. Dieser wurde im September 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz genehmigt. Danach erfolgte die Ausschreibung für das Planungsbüro und die Vergabe des Auftrags. Ende des Jahres 2024 wurden die ersten Gespräche geführt und eine Vorgehensweise vereinbart. Im ersten Schritt erfolgte dann die Datenerhebung und Aufbereitung der erforderlichen Daten, sowie im zweiten Schritt die Durchführung der Eignungsprüfung. Hier wurde das Stadtgebiet in 80 Teilgebiete unterteilt und auf ihre grundsätzliche Eignung für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über Wärme- oder Wasserstoffnetze untersucht. Die Analyse ergab erwartungsgemäß, dass insbesondere innerstädtische Bereiche für eine zentrale Wärmeversorgung geeignet wären, während eher dörflich geprägte Ortsteile und Einfamilienhäuser für dezentrale Lösungen geeignet sind, wie zum Beispiel Einzelwärmepumpen oder Biomasseheizungen.

Auf der Eignungsprüfung baut nun die Bestands- und Potenzialanalyse auf. Hierbei werden unter anderem aktuelle Wärmeverbräuche, bestehende Energieinfrastrukturen sowie mögliche erneuerbare Energiequellen untersucht, ein Zielszenario entwickelt und Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040 abgebildet. Im Untersuchungsprozess für die Potenzialanalyse wird zunächst ein theoretisches Potenzial und danach das umsetzbare Potenzial ermittelt. Dabei beleuchtet die Potenzialanalyse auch die Investitionskosten und wirtschaftlichen sowie technischen Bereiche. Der Abgleich zwischen dem Bedarf und dem umsetzbaren Potenzial soll dann schlussendlich das benötigte Potenzial ergeben

Die Identifikation der Potenziale erfolgt nach Energieträgern und Ressourcen. Beispiele dafür sind erneuerbare Energien wie Geothermie (tief und oberflächlich), Umgebungswärme (Außenluft und Fluss), Solarthermie, Abwasserwärme, industrielle Abwärme und verschiedene Möglichkeiten zur zentralen Wärmespeicherung. Um

hierfür ein repräsentatives Bild zu bekommen, werden in diesem Schritt auch lokale Fachakteure durch Interviews und Workshops miteinbezogen. Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse sollen im Herbst dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Darüber hinaus können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der aktuellen Eignungsprüfung und weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Passau unter www.passau.de/waermeplanung einsehen.

Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung ist das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz. Es verpflichtet Städte dazu, systematisch zu analysieren, wie der Wärmebedarf von Wohngebäuden, Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen in Zukunft möglichst treibhausgasarm gedeckt werden kann. Denn rund 60 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die Erzeugung von Wärme und Kälte – bisher größtenteils durch fossile Brennstoffe.

Das Wärmeplanungsgesetz hat zum Ziel, auf lokaler Ebene fundierte Entscheidungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen und verlässliche Rahmenbedingungen für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen zu schaffen.

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist der kommunale Wärmeplan mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen, um neue Entwicklungen bei Technologien und Infrastruktur, sowie ggf. geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, zu berücksichtigen.