Ausweisdokumente; Digitales Lichtbild und Direktversand von Ausweisdokumenten

Information zur Rechtsänderung ab 1. Mai 2025

30.04.2025

 

Aufgrund einer Rechtsänderung ab 01.05.2025 dürfen die Passbehörden künftig nur noch digitale Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente verwenden. Die digitalen Lichtbilder sind entweder in der Behörde oder durch zertifizierte Fotodienstleister oder in teilnehmenden Drogeriemärkten zu fertigen.

Die Stadt Passau hat hierfür bei der Bundesdruckerei entsprechende Lichtbilderfassungssysteme bestellt. Bis diese bereitgestellt werden können, besteht im Bürgerbüro der Stadt Passau bis 31.07.2025 übergangsweise die Möglichkeit, weiterhin papierbasierte Passfotos vorzulegen.

Ebenso werden die von dritten Fotodienstleistern bzw. Drogeriemärkten digital übermittelten Lichtbilder akzeptiert. Dort wird nach Fertigung des Fotos ein QR-Code ausgehändigt, der zur Beantragung des Ausweisdokuments vorgelegt werden muss. In Passau und Umgebung haben einige private Fotodienstleister erfolgreich das Zertifizierungsverfahren durchlaufen und sind in der Lage, über eine Cloud-Lösung das Ausweisfoto deutschlandweit den Passbehörden – und somit auch dem Bürgerbüro der Stadt Passau-  zur Verfügung zu stellen.

Außerdem ist es ab 01.05.2025 möglich, sich das in der Behörde beantragte Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte für Unionsbürger) per Direktversand nach Hause senden zu lassen. Diese Dienstleistung verursacht eine zusätzliche Gebühr von 15,00 EUR. Zu beachten ist, dass das Dokument durch den Postzustelldienst ausschließlich persönlich übergeben wird und sich die Empfängerin bzw. der Empfänger durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen muss. Ein abgelaufenes Ausweisdokument oder der Führerschein wird zur Identifikation nicht akzeptiert. Der voraussichtliche Liefertermin wird per E-Mail angekündigt. Sofern der Antragsteller zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist, wird die Postsendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird das Ausweisdokument innerhalb dieser Zeit nicht abgeholt, wird es an die zuständige Ausweisbehörde weitergeleitet.

Nähere Informationen zu den digitalen Lichtbildern und dem Direktversand von Ausweisdokumenten sind zu finden unter www.passau.de