Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Regensburg

Die Stadt Passau sucht nach geeigneten Personen für das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 beim Verwaltungsgericht Regensburg.

Bewerbung

Passauer Bürgerinnen und Bürger die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich unter Beachtung der nachfolgenden Punkte 

bis spätestens Donnerstag, 13. Juni 2024,

bewerben.

Telefonische Auskünfte können unter der untenstehenden Telefonnummer eingeholt werden. 

Eine persönliche Vorsprache ist zu den regulären Öffnungszeiten in beiden Bürgerbüros (Bürgerbüro Altes Rathaus, Zimmer 110 oder Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum Passavia, Erdgeschoss, Zimmer 5) möglich. 

Allgemeine Informationen

Ehrenamtliche Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu kontrollieren, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind. Über juristische Fachkenntnisse müssen ehrenamtliche Richter bei den Beratungen mit den Berufsrichtern nicht verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen aber auch geistige und – wegen des Sitzungsdienstes und der An- und Abreise nach Regensburg – körperliche Eignung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Stadt Passau schlägt aus den eingegangen Bewerbungen sechs Personen vor. Die Vorschlagsliste wird dann an die Regierung zur Prüfung weitergeleitet. Ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht wählt dann die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Vollendung des 25. Lebensjahres

Bitte beachten:
Bei der Stadt Passau können sich nur Personen bewerben, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Passau haben.

Folgende Personen können nicht ehrenamtliche Verwaltungsrichter werden

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder

  • wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,

  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtags, der Bundesregierung oder der Staatsregierung,

  • Richter,

  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,

  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,

  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Sich bewerbende Personen sollen nicht nur bereit, sondern zudem interessiert und in der Lage sein, das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters auch tatsächlich wahrzunehmen. Interessenten müssen sich zudem ausdrücklich zur Verfassungstreue erklären.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Elisabeth WallnerDienststellenleiterin
+49851 396-221+49851 396-291110
Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle