Vergünstigungen für besonders aktive Mitglieder der Feuerwehren der Stadt Passau
Beschlussvorschlag wird im Ausschuss am 09.04.2024 behandelt
03.04.2024
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit der Stadt Passau am 09.04.2024 wird über Vergünstigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren beraten. Gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung sollen Vergünstigungen in Höhe von 100% des regulären Preises für besonders aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gewährt werden. Diese Vergünstigungen sollen für folgende städtische Einrichtungen gelten: Das Passauer Erlebnisbad peb, die Eisarena, das Stadttheater, das Oberhausmuseum, das Römermuseum, die Verkehrsbetriebe Passau und die Europabücherei.
Zusätzlich zu den genannten Vergünstigungen sollen Feuerwehreinsatzkräfte mit den höchsten Einsatzzahlen eine zusätzliche Anerkennung in Form von Familien-Freitickets für das peb sowie Freikarten für Theaterbesuche erhalten.
Die Freiwilligen Feuerwehren leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit unserer Stadt. Ihr großes Engagement, welches mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden ist, verdient unsere Anerkennung und Wertschätzung. Mit den gewährten Vergünstigungen möchten wir nicht nur Dankbarkeit gegenüber den bereits aktiven Feuerwehreinsatzkräften ausdrücken, sondern auch dazu beitragen, den Dienst bei der Feuerwehr attraktiver zu gestalten.
Als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis die Stadt Passau dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Diese Aufgaben sollen unter dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit insbesondere durch die Freiwillige Feuerwehr erfüllt werden.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Einrichtungsverantwortlichen ein Modell erarbeiten, wie die Ermäßigungen konkret aussehen und wie die Abrechnung mit der Stadt erfolgen kann. Die Ermäßigungen sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Der Begünstigtenkreis soll jährlich aufgrund der Einsatzzahlen des Vorjahres neu ermittelt werden.
Die Stadt Passau prüft zudem, ob ähnliche Modelle auch für andere Rettungsdienstleistende möglich sind.
