Schwerlastverkehr in Schalding l. d. D.: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hebt zeitweise beschränktes LKW-Verbot der Stadt Passau auf

Stadt errichtet Fahrbahnverengungen

19.08.2024

Die Niederharter Straße in Schalding l. d. D. wird seit vielen Jahren als Zufahrtsstraße zu den bestehenden Kiesgruben auf dem Gemeindegebiet Tiefenbach genutzt. Um die Schaldinger Anwohner besser zu schützen, hat die Stadt Passau in der Vergangenheit mehrere Anläufe unternommen. Zuletzt wurde im Jahr 2018 für die Niederharter Straße und für die Kirchberger Straße eine Sperrung für den Lkw-Verkehr über 7,5 t im Zeitraum von 16 bis 8 Uhr sowie von 12 bis 14 Uhr angeordnet. Gegen diese Regelung wurde seitens des Kieswerkbetreibers rechtlich vorgegangen und schlussendlich Klage beim Verwaltungsgerichtshof München (VGH) erhoben. Das nun ausgesprochene Urteil hebt das LKW-Durchfahrtsverbot in der Niederharter Straße auf.

Zuletzt hat der VGH einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, der im Wesentlichen eine Ring- bzw. Einbahnlösung über die Niederharter Straße und Kirchberger Straße anstatt der zeitlich beschränkten Sperrung für den Lkw-Verkehr über 7,5 t umfasst hätte. Dann wären die Lkws im Zeitraum von 8 bis 17 Uhr die Niederharter Straße Richtung Niederhart gefahren, über das Gemeindegebiet Tiefenbach Richtung Westen und die Kirchberger Straße wieder hinunter zur Schalterner Straße. Der Vorschlag, der aus Sicht der Stadt Passau eine Schlechterstellung für die Schaldinger Bewohner und insbesondere für die Anwohner der Kirchberger Straße bedeutet hätte, wurde vom Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit abgelehnt.

Im Vorfeld war bereits bekannt, dass im Falle einer Ablehnung mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden musste, dass der VGH die Anordnung der Stadt Passau aufheben wird.

Nach wie vor hat die Situation der betroffenen Anwohner Priorität für die Stadt Passau. Deshalb werden weitere Möglichkeiten erarbeitet, die eine Erhöhung ihrer Sicherheit zur Folge haben. Als kurzfristige Maßnahme werden nun im Siedlungsbereich der Niederharter Straße insgesamt drei Fahrbahneinengungen montiert, die für eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer und eine Geschwindigkeitsreduzierung der talwärts fahrenden Fahrzeuge sorgen sollen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Anlieger im Bereich der Niederharter Straße und insbesondere die dort wohnhaften 11 Schüler als kleinste Verkehrsteilnehmer.“

Im Jahr 2018 hat die Belastung für die Anwohner der Niederharter Straße einen traurigen Höhepunkt erreicht. Damals wurden auf dem Abschnitt rd. 130 Fahrten von Lkws über 7,5 t täglich gezählt. Um die Anwohner und insbesondere die Gefährdung der Schulkinder, die diese Straße als Schulweg ohne vorhandenen Gehweg nutzen, wurde die Niederharter Straße und auch die Kirchberger Straße in den relevanten Zeiten für die Lkw-Durchfahrt gesperrt.

Dagegen hat der Kieswerksbetreiber Klage am Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht, die im Januar 2022 abgewiesen wurde. Der VGH hat jedoch Berufung zugelassen und bewertete die Berufs- und Gewerbefreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit als durch die getroffenen Beschränkungen tangiert.

Nach mehreren Verhandlungen hat der verfahrensführende Senat des VGH im Rahmen eines Ortstermins die Situation begutachtet. Dabei wurde grundsätzlich die besondere Gefahrenlage für Fußgänger und Radfahrer anerkannt. Gleichzeitig wurde aber betont, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des beklagten Durchfahrtsverbots auf den Kläger nicht ausreichend gewichtet wurden. Schlussendlich hat der VGH eine gütliche Streitbeilegung angeregt, die eine Ringlösung über die Niederharter Straße und die Kirchberger Straße (jeweils Einbahnverkehr für Lkw) vorsah. Der VGH sah darin auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit während des gesamten Tages und nicht nur der bislang in den Blick genommenen Zeiten des Schülerverkehrs. Zudem sollten die Lasten auf die Anwohner der Niederharter Straße sowie der Kirchberger Straße und Teilbereiche der Gemeinde Tiefenbach verteilt.

Bei der Anlage in Gerlesberg handelt es sich um eine Kiesgrube, die derzeit verfüllt und danach rekultiviert wird. Der VGH geht davon aus, dass das erhöhte LKW-Verkehrsaufkommen nur noch einen überschaubaren Übergangszeitraum betrifft.