Planungen Kiesabbau „Untersimboln“
Stadt Passau reicht Stellungnahme für Verfahren ein
12.04.2024
Es gibt wiederholte Planungen auf einer forstwirtschaftlichen Fläche nördlich des Ortsteils Witzmannsberg bzw. Zieglreuth Quarzkiesabbau zu betreiben. Konkret geht es um mehr als 10 ha Wald und mehr als 25 ha Fläche, die dafür in Anspruch genommen werden soll. Aufgrund des durchzuführenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens, lag der Entwurf des Rahmenbetriebsplans des Bergamtes Südbayern öffentlich bei der Gemeinde Salzweg aus.
Die Stadt Passau hat in diesem Rahmen ebenfalls eine umfassende Stellungnahme eingereicht, die mit dem Vorhaben verbundene Beeinträchtigungen für das Stadtgebiet darstellt.
Die Stadt steht dem Vorhaben äußerst kritisch gegenüber. Deshalb vertreten wir die Interessen der Anwohner in Zieglreuth und Witzmannsberg sowie die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, die durch die Planungen und dem enormen Flächenbedarf erheblich beeinträchtigt wären.
Die ausführliche Stellungnahme der Stadt Passau spricht sich insgesamt gegen das Vorhaben in der geplanten Dimension aus. Im Einzelnen umfasst sie u. a. folgende Punkte:
Belange des Natur- und Artenschutzes:
Das Vorhaben selbst befindet sich außerhalb des Stadtgebiets. Dennoch sieht die Stadt Passau städtische Belange berührt, da die Dimensionen des Eingriffs in den Naturhaushalt so immens sind, dass auch die benachbarten, im Stadtgebiet befindlichen und teilweise im Eigentum der Stadt Passau stehenden Flächen betroffen sind. Auch bestehen artenschutzrechtliche Bedenken. Es ist davon auszugehen, dass die Erweiterung des Abbaugebietes zu einer großflächigen Unterbrechung der wichtigen Verbundachse für eine Vielzahl von Tierarten (z. B. Äskulapnatter, Smaragdeidechse, Feuersalamander, Gelbbauchunke) führt. Zudem wird dadurch eine wichtige Stütze für die Populationen zahlreicher seltener, teilweise europarechtlich geschützter Arten der südlichen Donauleiten gefährdet.
Effektive Renaturierung und vorläufige Bestandswahrung:
Um die Beeinträchtigungen auch für den städtischen Grund und Boden zu verringern, sollen im Rahmenbetriebsplan effektive Regelungen gefunden werden, um noch nicht benötigte Landschaftsteile vorläufig zu bewahren sowie eine angemessene Renaturierung ausgeschöpfter Parzellen abzusichern. Dementsprechend plädiert die Stadt Passau für eine deutliche räumliche Reduzierung des Vorhabens in der Größenordnung der die bisher praktizierten Genehmigungen (durchschnittlich ca. 2,5 ha). Zudem solle eine gelingende Renaturierung rechtlich zwingend als Bedingung formuliert werden, um erst dann eine weitere Ausbeutung des Quarzkieses vornehmen zu dürfen.
Wasserhaushalt:
Das Vorhabengebiet grenzt an ein Grundstück an, das im Eigentum der Stadt Passau liegt und u. a. als Biotopfläche zur Entwicklung im Sinne des Naturschutzes erworben wurde. Zudem wird der Wasserhaushalt des „Scharbachs“ und der umliegenden Feuchtflächen durch die angrenzenden Waldflächen beeinflusst. Aufgrund der enormen Volumengröße des geplanten Abbaugebietes ist nach Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Passau u. a. ein negativer Einfluss auf Quellbereiche zu erwarten.
Regionalplan:
Der geplante Abbaubereich befindet sich in Teilen im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Deshalb ist zu prüfen, ob und inwieweit hier ein Widerspruch zum Regionalplan Donau-Wald besteht.
Naherholung:
Die Wälder bei Salzweg und Thyrnau haben neben der klimatischen Funktion besondere Bedeutung für die Naherholung. Der nahtlos zusammenhängende Waldbereich bietet für Natur, Landschaft und Naherholungssuchende im Stadtgebiet Passau einen erheblichen Mehrwert.
Verkehrliche Belange:
Grundsätzlich ist die Erschließung des geplanten Abbaugebiets über die Gemeindeverbindungsstraße von Salzweg nach Thyrnau über bestehende Wirtschaftswege von und zu den Bundesstraßen B12 und B388 vorgesehen. Die Stadt sieht jedoch die Gefahr gegeben, dass eine mögliche alternative An- und Abfahrt über den Passauer Stadtteil „Zieglreuth“ erfolgt. Dies ist aus Verkehrssicherheitsgründen und aufgrund straßenbaulicher Aspekte in dem Siedlungsbereich nicht realisierbar.
