Neukalkulation der Friedhofsgebühren
Behandlung im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit am 09.07.24
09.07.2024
Mit dem Ende des Kalkulationszeitraumes am 31.12.24 ist die Gebührensatzung der Stadt Passau für die Friedhöfe neu zu beschließen. Aus diesem Grund wird dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit in seiner heutigen Sitzung am Dienstag, 09.07.24 ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung hierüber erfolgt im Stadtratsplenum.
Friedhofsgebühren werden für Verwaltungsleistungen, Leichenhausgebühren an Externe, die Grabnutzung, die Bestattung und für Sonderleistungen erhoben. Die Basis für die Neukalkulation bildet grundsätzlich die tatsächliche Entwicklung der Kosten. Die angestiegenen Preise für Energie, Personal und externe Dienstleister finden auch in diesem Bereich ihren Niederschlag, sodass die Neukalkulation eine Erhöhung ergeben hat. Unzumutbaren Steigerungen, wie sie sich daraus zum Teil ergeben, begegnet die Verwaltung mit einem niedrigeren Kostendeckungsgrad. So ist ein Defizitanteil für die Stadt in Höhe von 30.000 Euro in die Berechnung miteingeflossen.
Bei den Bestattungskosten errechnet sich eine Gebührenerhöhung zwischen 2,69 und 4,45 %.
Nachdem die „Sargbestattung Kindergrab“ seit Jahren nicht angehoben wurde, soll nun eine moderate Steigerung von 15,47 % auf 1.000 Euro aufgenommen werden. Würde man die vollen Kosten zugrunde legen, müsste die Gebühr auf 1.445 € festgesetzt werden, was einer Kostensteigerung von 66,85 % entspricht. Wegen der geringen Zahl von ca. 3 Bestattungen pro Jahr, wirkt sich der zu erzielende Betrag aber haushaltsmäßig kaum aus, sodass mit Blick auf die Eltern, die ein Kind verlieren, von einer maximalen Erhöhung abgesehen werden sollte.
Bei den Grabnutzungsgebühren liegen die Erhöhungen zwischen 2,5 – 4,76 % je Grabart und bei den Verwaltungsgebühren bei bis zu 20 %. Die Gebühr für die Nutzung des Leichenhauses erhöht sich um 7,14 % (statt 56 € nun 60 €). Die Sondergebühren „Exhumierung“ und „Wiederbestattung“ erhöhen sich um bis zu 2,41 %. Neu ist die Gebühr für die Benutzung der Kaverne in Haidenhof in Höhe von 82 €/Urne. Die Sondergebühren im Rahmen einer Bestattung erhöhen sich um bis zu 2,11 %.
2024 wurde zudem eine Kaverne zentral für Passau auf dem Friedhof Haidenhof errichtet. Die Kosten dafür werden dem Gebührenhaushalt zugerechnet. Die Kosten für die Errichtung von Urnenerdröhren auf dem Innstadtfriedhof, die der Beisetzung von anonymen Sozialbestattungen dienen, werden dem öffentlichen Haushalt zugeordnet, weil es Aufgabe der Stadt Passau ist, verstorbene Bürger im Rahmen der gesetzlichen Fristen beizusetzen.
Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte zum 01.01.2023. In den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren sind nur die gesetzlich vorgegebenen Leistungen berücksichtigt. Alles darüber hinaus Gehende ist in einem Bereich zusammengestellt, der als Sonderleistungen angeboten wird. Diese Kosten werden vom beauftragten Unternehmen errechnet und ohne kalkulationsbedingte Veränderung durch die Verwaltung an die Grabnutzer weitergegeben. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen steht den Nutzern frei.
Insgesamt ist die Stadt Passau für sechs Friedhöfe zuständig. Um die damit verbundenen Pflegearbeiten kümmern sich vier Mitarbeiter, die der Stadtgärtnerei zugeordnet sind. Die Friedhöfe müssen als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen grundsätzlich kostendeckend arbeiten betrieben werden. Aufgrund der allgemein sinkenden Nachfrage nach Erdbestattungen müssen die Gesamtkosten auf immer weniger Grabnutzungsgebührenpflichtige umgelegt werden. Die Zahlen der letzten drei Jahre ergaben beispielsweise für 2021 358, für 2022 363 und für 2023 354 Bestattungen, wovon 2021 265 Urnenbeisetzungen und 93 Erdbestattungen, 2022 283 Urnenbeisetzungen und 80 Erdbestattungen sowie 2023 237 Urnenbeisetzungen und 117 Erdbestattungen waren. Im Jahr 2022 wurden zudem 120, 2023 122 und 2024 bis dato 57 Gräber aufgelassen.