Haushaltsplenum 2025
Zum 17. Mal keine Nettoneuverschuldung – Schuldenabbau vorgesehen
02.12.2024
In der heutigen Sitzung des Stadtrats wird der Haushalt 2025 der Stadt Passau zur Beschlussfassung vorgelegt. Obwohl die Finanzen des Jahres 2024 immer noch deutlich von den krisenbedingten Mehrbelastungen sowie der gesamtwirtschaftlichen Eintrübung gekennzeichnet sind, kann Oberbürgermeister Jürgen Dupper dem Gremium zum 17. Mal in Folge eine Haushaltsplanung ohne Nettoneuverschuldung und sogar mit Schuldenabbau vorschlagen.
Bei der Finanzplanung ist auch in diesem Jahr unser vorderstes Ziel, die kommunalen Aufgaben zu erfüllen und in vertretbarem Umfang Investitionen zu tätigen, ohne Steuern zu erhöhen oder neue Schulden aufnehmen zu müssen. Nachdem der Schuldenstand der Stadt zuletzt in den Jahren 2015 bis 2020 um 11,7 Mio. Euro vermindert und ein Anwachsen auch in den Krisenjahren der Pandemie vermieden werden konnte, wird im Haushaltsjahr 2025 die Verringerung der Schuldenlast wieder in Angriff genommen. Geplant ist ein Abbau im Umfang von 10 Mio. Euro. Damit kann insbesondere die seit dem Ende der historischen Niedrigzinsphase wieder zunehmende Zinsbelastung reduziert werden.
Obwohl sich die Rahmenbedingungen nur gering verbessert haben, kann mit dem Haushaltsentwurf 2025 die seit Jahren konsequent verfolgte Konsolidierung und sparsame Haushaltsführung fortgesetzt werden.
Die Bruttoinvestitionen werden für 2025 auf 31,1 Mio. Euro festgesetzt.
Die Ausgabenschwerpunkte sind unter anderem:
- Neubau der Feuerwehrfachwerkstätte
- Gehweg entlang der Schaldinger Straße
- Planung des Neubaus der Feuerwehr-Hauptwache
- Sanierung Grundschule Grubweg
- Lärmschutz bei der Autobahnraststätte West
- Erweiterung des Kinderhorts Innstadt (Ganztagsbetreuungsanspruch)
- Städtischer Anteil an der Neuerrichtung des Poststeges
- Sanierung der Scheuereckerbachtalbrücke
- Regenrückhaltebecken Hochpegel
Für den Haushalt 2025 steht voraussichtlich eine Rücklage in Höhe von 49,2 Mio. Euro zur Verfügung. Diese muss 2025 für Investitionen um 29,8 Mio. Euro auf 19,4 Mio. Euro abgeschmolzen werden.
Im Verwaltungshaushalt 2025 müssen aufgrund der konjunkturbedingt geringer ansteigenden Steuereinnahmen und stark anwachsender Mehrausgaben, insbesondere in den Bereichen Personalkosten, Jugend- und Sozialhilfe, die bereits in den Vorjahren erfolgten Kürzungen fortgeführt werden. Außer bei den Energiekosten wurde Erhöhungsanträgen grundsätzlich nur dort stattgegeben, wo gesetzliche, vertragliche oder vom Stadtrat beschlossene Änderungen eine Erhöhung notwendig machten. In einigen Bereichen erfolgte eine Anpassung an den tatsächlichen Mittelbedarf.
Die Schlüsselzuweisung wird nach den Steuerkraftzahlen des Vorjahres (2023) berechnet. Unter Berücksichtigung der aktuell anzuwendenden Parameter wird für 2025 eine Schlüsselzuweisung von knapp 26,3 Mio. Euro erwartet.
Aufgrund der Grundsteuerreform, die in Bayern zu einer völligen Neuregelung der für die Kommunen wichtigen Grundsteuer führte, werden die Steuerhebesätze erstmals nicht mit dem Haushalt selbst, sondern in einer gesonderten Satzung geregelt. Damit das Grundsteueraufkommen für die Stadt gegenüber dem laufenden Jahr gleichbleibt, war eine Neuberechnung der Hebesätze erforderlich. Für die Grundsteuer B soll eine Reduktion des Hebesatzes von 390 auf 375 von Hundert festgelegt werden. Die übrigen Hebesetze, also für Grundsteuer A (Landwirtschaft) und für die Gewerbesteuer bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert.
Bei den Gewerbesteuereinnahmen wird für nächstes Jahr mit einem Betrag in Höhe von ca. 42 Mio. Euro gerechnet.
Beim Einkommenssteueranteil wird ebenfalls mit einem leichten Anstieg gerechnet. Unter Berücksichtigung der Prognosen der Steuerschätzung können für 2025 35 Mio. Euro angesetzt werden. Die Personalkosten steigen trotz einer maßvollen Personalpolitik überwiegend aufgrund tarifrechtlicher Lohnsteigerungen im Allgemeinen um rund 2,6 Mio. Euro auf rund 62,6 Mio. Euro.
Deutliche Steigerungen gegenüber den Ansätzen für 2024 erfahren zudem die Ausgaben für Jugendhilfe um 2,7 Mio. Euro auf 14,2 Mio. Euro Nettobedarf (d.h. abzüglich der staatlichen Förderungen) und für Sozialhilfe um 1,3 Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro.