Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulbereich ab 2026

Ausschuss beschließt über weitere Planungsschritte

02.10.2024

Schon in seiner letzten Sitzung im Mai hat sich der Ausschuss für Schulen, Sport und Freizeit mit dem Thema Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulbereich ab 2026 befasst. Damit der Anspruch erfüllt werden kann, werden Anpassungen und Optimierungen von vorhandenen Kapazitäten durch organisatorische Maßnahmen erforderlich. Um dazu die weiteren Schritte auf den Weg bringen zu können, befasst sich der Ausschuss in seiner kommenden Sitzung am 10.10.2024 erneut mit dem Thema.

Nach Gesprächen mit den beteiligten Schulleitungen, Trägern und Kooperationspartnern können nun dem Ausschuss entsprechende Planungen für die Bedarfsabdeckung vorgelegt werden. Mit diesen Investitionen werden bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler geschaffen. Gleichzeitig werden wir weiterhin auf bewährte Strukturen setzen und insbesondere die vorhandene Infrastruktur verwenden.

Jürgen Dupper - Oberbürgermeister

Die Planungen sehen vor, dass zu den bereits bekannten Grundschulen mit Handlungsbedarf im Gebäudebereich (St. Anton, Innstadt, Hacklberg und Heining) die Grundschule Haidenhof hinzukommt. An allen diesen Schulen wird trotz intensivierter Doppelnutzung von Räumlichkeiten für die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten (bzw. den entsprechenden Umbau vorhandener Räumlichkeiten) erforderlich.

 

Grundschule St. Anton

Die Verpflegungssituation im bestehenden Kinderhort im Schulgebäude ist eng bemessen. Zum aktuellen Schuljahr 2024/25 wurde zusätzlich an der Schule eine Mittagsbetreuung eingerichtet. Aufgrund des ab 2026 geltenden Ganztagsbetreuungsanspruchs muss mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Verpflegung bei einer Ganztagsbetreuung und -beschulung ausgegangen werden. Daher ist der Umbau eines Werkraums im Untergeschoss und des ehemaligen Hallenbades in eine Mensa mit ausreichend großem Speiseraum, Küchenbereich und Nebenräumen erforderlich. Nur unter Einbeziehung beider Flächen ist ein ausreichend großer Speisebereich mit zumutbarer Organisation der Verpflegung (Zweischichtbetrieb) realisierbar. 

 

Grundschule Hacklberg

Die in der Schule bestehende offene Ganztagsschule verfügt nur über eine kleine Mensa. In naher Zukunft wird mit steigenden Schülerzahlen und damit auch einer gesteigerten Nachfrage nach Ganztagsangeboten gerechnet. Aus diesem Grund ist die Schaffung einer bedarfsgerechten Mensa dringend erforderlich. Dazu wird aktuell ein Anbau nach Süden im Bereich des jetzigen Speiseraumes untersucht.

 

Hans-Carossa Grundschule Heining

Die sich bereits im Schulgebäude befindende Ganztagsbetreuung hat zusätzlichen Raumbedarf, zumal die Schülerzahlen kurzfristig steigen werden. Die aktuellen Planungen sehen dafür den bedarfsgerechten Umbau des ehemaligen Feuerwehrhauses Heining vor.

 

Grundschule Haidenhof

An der Schule (mit aktuell einem Ganztagszug und offenen Ganztagsbetreuungsgruppen) herrscht bereits Raumnot. Durch Auszug des bisherigen Hausmieters aus dem Gebäude ergibt sich die Option einer räumlichen Erweiterung des Schulgebäudes. Die Wohnung soll deshalb für schulische Nutzungen umgebaut werden, um die Raumsituation im Hauptgebäude zu entschärfen.

 

Grundschule Innstadt/Hort OASE

Im Rahmen der aktuellen Planungen ist angedacht, den bestehenden Hort um einen Gruppenraum und eine ausreichend große Mensa mit Küchenbereich und Nebenräumen, die auch von den Schülerinnen und Schülern der offenen Ganztagsbetreuungsgruppen der Schule genutzt werden können zu erweitern.

 

Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen,

Der festgeschriebene Ganztagsbetreuungsanspruch sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst die Kinder der ersten Klasse einen Anspruch haben. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Kinder im Grundschulalter ein ganztägiges Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können. Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss eine Betreuung angeboten werden, die inklusive der Unterrichtszeit mindestens 8 Stunden beträgt. Ob die Nutzung vollständig erfolgt oder nur teilweise, kann individuell entschieden werden.

Damit dies alles rechtzeitig gewährleistet werden kann, hat sich die Stadt Passau bereits seit geraumer Zeit mit den Planungen befasst und diesbezüglich eng mit den Schulen und den bestehenden Hortträgern zusammengearbeitet.

Mit dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Freistaats Bayern steht als Unterstützung ein Instrument zur Verfügung, über das Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gefördert werden können und das bei allen Maßnahmen der Stadt Passau genutzt werden soll.

Im Bereich Kinderbetreuung besteht seit Jahren eine Unterfinanzierung. Einer Stellungnahme des Bayerischen Städtetags zufolge beträgt diese bayernweit 1 Milliarde Euro pro Jahr. Während der kommunale Finanzierungsanteil an den Kosten jährlich steigt, schrumpft der staatliche Anteil. Neben den finanziellen Fragestellungen stellt jedoch auch der erhöhte Personalbedarf in Verbindung mit dem Fachkräftemangel im Erzieherbereich große Herausforderungen dar. Die Kommunen stellen die Expertise und Finanzierungsanteile zur Verfügung, benötigen aber noch ein weiteres entschlossenes Handeln von Bund und Ländern