Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschulkinder ab 2026
Stadt stellt Planungen zur Umsetzung vor
07.05.2024
In seiner heutigen Sitzung erhält der Ausschuss für Schulen, Sport und Freizeit einen umfassenden Bericht zu den Planungen der Stadt Passau in Bezug auf den Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen, der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive greift. Basierend auf den prognostizierten Zahlen werden einzelne Anpassungen erforderlich. Ein wichtiger Schritt wird zudem sein, die vorhandenen Kapazitäten durch organisatorische Maßnahmen so zu optimieren, dass eine Mehrfachnutzung erfolgen kann.
Damit wir bei den bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Grundschülerinnen und Grundschüler vernünftige Voraussetzungen schaffen können, müssen wir in die notwendigen Maßnahmen investieren und die bestehende gute Grundlage weiter nutzen. Dazu werden wir weiterhin auf die bewährten Strukturen setzen und insbesondere die vorhandene Infrastruktur verwenden. Sollten die Raum- und Personalressourcen nicht für den tatsächlichen Bedarf ausreichen, kann Zug um Zug nachgebessert werden.
Der festgeschriebene Ganztagsbetreuungsanspruch sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst die Kinder der ersten Klasse einen Anspruch haben. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Kinder im Grundschulalter ein ganztägiges Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können. Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss eine Betreuung angeboten werden, die inklusive der Unterrichtszeit mindestens 8 Stunden beträgt. Ob die Nutzung vollständig erfolgt oder nur teilweise, kann individuell entschieden werden.
Damit dies alles rechtzeitig gewährleistet werden kann, hat sich die Stadt Passau bereits seit geraumer Zeit mit den Planungen befasst und diesbezüglich eng mit den Schulen und den bestehenden Hortträgern zusammengearbeitet.
Auch hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bereits 2023 den Beschluss gefasst, dass Horte und Schulen abgestimmte Konzepte zur Ganztagsbetreuung entwerfen und bestehenden Schulgebäude für die Ganztagsbetreuung genutzt werden sollen und nur, wenn Hort- und bestehende Schulräumlichkeiten nicht ausreichen (um einen prognostizierten Betreuungsbedarf von 80 % umsetzen zu können), eine räumliche Anpassung erfolgen kann.
Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung haben die prognostizierten Schülerzahlen, die prognostizierten erforderlichen Betreuungsplätze und die bereits vorhandenen Betreuungsplätze gegenübergestellt. Demzufolge bestehen an der Sport-Grundschule Grubweg, an der Kunstgrundschule Haidenhof, an der Grundschule St. Nikola und an der Grundschule Neustift Kapazitäten, um den zu erwartenden Entwicklungen Rechnung zu tragen.
In Vorbereitung auf das Jahr 2026 besteht dagegen unmittelbarer Handlungsbedarf an der Grundschule Innstadt, wo die Stadt einen Anbau an das bestehende Hortgebäude für eine weitere Gruppe plant. Auch an der Grundschule St. Anton muss eine Anpassung angegangen werden. Konkret ist beabsichtigt, einen Werkraum in eine Mensa umzubauen. Ebenso ist es erforderlich, an der Grundschule Hacklberg vor allem die Mittagsverpflegung durch die Errichtung eines Mensaraumes zu optimieren. Für die weitere Betreuung soll in St. Anton und in Hacklberg weitgehend eine Nutzung des Schulgebäudes erfolgen. Zur Deckung des Betreuungsbedarfs an der Hans-Carossa-Grundschule in Heining wird derzeit geprüft, inwieweit das alte Feuerwehrhaus, das derzeit ohnehin den Kinderhort behelfsmäßig beherbergt, weiterhin zu diesem Zweck genutzt werden kann. Am Sonderpädagogischen Förderzentrum Passau soll eine Bedarfsdeckung erfolgen, indem die Ganztagsklasse erweitert wird.
Das derzeitige Betreuungsangebot im Grundschulbereich der Stadt Passau ist bereits gut ausgebaut. Im Regelfall können 60 bis 70 % der Grundschulkinder eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen.
Mit dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Freistaats Bayern steht als Unterstützung ein Instrument zur Verfügung, über das Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gefördert werden können und das bei allen Maßnahmen der Stadt Passau genutzt werden soll.
Im Bereich Kinderbetreuung besteht seit Jahren eine Unterfinanzierung. Einer Stellungnahme des Bayerischen Städtetags zufolge beträgt diese bayernweit 1 Milliarde Euro pro Jahr. Während der kommunale Finanzierungsanteil an den Kosten jährlich steigt, schrumpft der staatliche Anteil. Neben den finanziellen Fragestellungen stellt jedoch auch der erhöhte Personalbedarf in Verbindung mit dem Fachkräftemangel im Erzieherbereich große Herausforderungen dar. Die Kommunen stellen die Expertise und Finanzierungsanteile zur Verfügung, benötigen aber noch ein weiteres entschlossenes Handeln von Bund und Ländern.
