Bezahlkarte für AsylbLG-Leistungsberechtigte
Stadt Passau ist bei den ersten Kommunen dabei
08.04.2024
Seit 20. März 2024 läuft die Pilotphase der Bezahlkarte für AsylbLG-Leistungsberechtigte in den vier ausgewählten Kommunen. Nun startet die Umsetzungsphase auch in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Stadt Passau hat sich erfolgreich für die erste Tranche beworben, was bedeutet, dass eine Ausgabe in den nächsten Wochen erfolgen kann.
Wir haben uns in den vergangenen Wochen bereits darauf eingestellt, die Einführung der Karten umzusetzen, sobald die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Da wir nun neben einer weiteren niederbayerischen Kommune bei der ersten Tranche berücksichtigt wurden, gehen wir jetzt in die Umsetzung.
Der Freistaat Bayern hat vorgesehen, die landesweite Einführung über Tranchen zu realisieren und einen entsprechenden Aufruf für die ersten 15 Einrichtungen gestartet. Die Stadt Passau hat sich beworben und neben dem Landkreis Freyung-Grafenau den Zuschlag für Niederbayern erhalten.
In dieser Woche werden bereits die ersten Mitarbeiterschulungen durchgeführt, die Software eingerichtet und die notwendigen Schnittstellen hergestellt. Im Anschluss daran erfolgt eine Information an die Leistungsberechtigten. Zuständig für die Ausgabe ist das Ausländeramt der Stadt Passau. Diese Behörde ist für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.
Wer bekommt die Bezahlkarte?
In der Stadt Passau werden rd. 180 Personen eine Bezahlkarte erhalten. Grundsätzlich erhält jeder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ab 14 Jahren eine Karte. Minderjährige werden nur über einen Teil des gesamten Bedarfs verfügen können.
Wie viel Geld wird monatlich auf die Bezahlkarte gebucht?
Das ist unterschiedlich und hängt von Faktoren ab wie z. B. Alter, Familienstand und Art der Unterbringung. Jede Person erhält ein Guthaben auf der Karte, die wie eine EC- oder Debitkarte funktioniert, das dem individuellen Anspruch entspricht. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, sind das beispielsweise 460 Euro pro Monat. 50 Euro davon können pro Monat bar abgehoben werden. Der restliche Betrag kann nur für bargeldlose Zahlungen genutzt werden.
