Ausländeramt der Stadt Passau wechselt Standort

Ab 01.07.2024 in der Dr.-Ernst-Derra-Str. 2, 94036 Passau

26.06.2024

Das Ausländeramt der Stadt Passau wechselt zum 01.07.2024 seinen Standort. Die neuen Räumlichkeiten sind ab Montag, 01.07.2024 in der Dr.-Ernst-Derra-Straße 2 in 94036 Passau aufzufinden.

Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail (auslaenderamt@passau.de) möglich.

Während der Umzugsphase kann es zu kurzfristigen Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen. Das Ausländeramt Passau bittet hierfür um Verständnis und versichert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sind, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Aufgabe des Ausländeramtes ist der Vollzug des Ausländerrechts und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.

Dazu gehört auch der Vollzug des Zuwanderungsgesetzes sowie des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.