Angezeigte Versammlung - Verlegung Stadtkreuzweg

Am 22.03.2024

Die Stadt Passau bedauert die Terminüberschneidung am kommenden Freitag, den 22. März 2024. An diesem Tag wurde eine Versammlung angezeigt, die zeitlich mit dem traditionellen Stadtkreuzweg des Domkapitels kollidiert.

Versammlungen werden nicht von der Stadt Passau genehmigt bzw. können auch nicht verboten werden. Sie sind lediglich anzeigepflichtig. Um jedoch die Sicherheit und einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, können Auflagen erlassen werden.

Sowohl die Versammlung als auch der Stadtkreuzweg hätten eine gleichzeitige verkehrliche Absicherung erfordert. In diesem Zusammenhang hat die Stadt mögliche Alternativen, darunter die Wegführung des Kreuzwegs über die Carlonegasse, vorgeschlagen. Jedoch wurde seitens des Veranstalters der Verbleib auf dem Domplatz bevorzugt.

Allgemeines zu Versammlungen:

Wer eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Das unterscheidet sich verwaltungsrechtlich deutlich von einer Genehmigung. Da das Versammlungsrecht als Grundrecht ein sehr hohes Gut darstellt, geht es hier um das „wie“ und nicht um das „ob“.