Flüchtlingshilfe - Ukraine

Registrierung

Sollten ukrainische Flüchtlinge in Passau eine Unterkunft bezogen haben, die nicht durch die Stadt Passau vermittelt wurde, haben diese Personen dennoch Anspruch auf staatliche Leistungen und Krankenhilfe. Außerdem benötigen sie für einen über 90 Tage gehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
Sowohl die Beantragung von finanzieller Unterstützung, als auch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen im Ausländeramt der Stadt Passau. Hierzu sind in einem ersten Schritt lediglich die Personalien der ukrainischen Staatsangehörigen, sowie Kopien der Reisepässe an das Funktionspostfach des Ausländeramtes ala-ukraine@passau.de zu übermitteln.

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) zur Erklärung des weiteren Verfahrens für Flüchtende aus der Ukraine nach der Ankunft in Deutschland:
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Ausländeramt - Ukraine Flüchtlingshilfe
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