Eintragung und Verlängerung der Schlüsselzahl 95
Bei gewerbsmäßiger Nutzung bereits einer der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE ist eine entsprechenden Aus-/Weiterbildung und darauffolgende Eintragung der Schlüsselzahl 95 notwendig. Die Schlüsselzahl 95 wird stets für längstens fünf Jahre erteilt/verlängert. Die Eintragung erfolgt nicht in den EU-Kartenführerschein, es wird ein sogenannter „Fahrerqualifizierungsnachweis“ ausgestellt.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- unser Online-Portal oder
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Gebühr für die Eintragung bzw. Verlängerung variiert je nach Einzelfall, beginnt aber bei mindestens 35,00 €.
Notwendige Unterlagen
Erstmalige Erteilung der Schlüsselzahl 95:
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation bzw. Umsteigerqualifikation für den Güterverkehr (Klassen C1, C1E, C und CE) oder Personenkraftverkehr (Klassen D1, D1E, D und DE)
Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE, erteilt vor dem 10.09.2008, sind bereits für den Personenkraftverkehr grundqualifiziert.
Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, erteilt vor dem 10.09.2009, sind bereits für den Güterkraftverkehr grundqualifiziert.
Wenn Sie bereits grundqualifiziert sind, müssen Sie für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 nur noch eine Weiterbildungsmaßnahme (bestehend aus fünf „Modulen“) ablegen.
Verlängerung der Schlüsselzahl 95:
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Eine abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahme (bestehend aus fünf „Modulen“)