Zulassungsstelle

Im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit erfolgt eine Bearbeitung am Firmenschalter nur nach vorheriger Absprache.

Privatpersonen die außerhalb des Stadtgebietes wohnen bitten wir, sich so lange an die für sie zuständige Zulassungsbehörde (am Hauptwohnsitz) zu wenden.
Ausnahme: Außerbetriebssetzungen können bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.

Online Zulassungsbehörde

Die Online-Zulassungsbehörde der Stadt Passau ist derzeit außer Betrieb. KFZ-Zulassungen sind bis auf weiteres nur mit Vorsprache möglich.

Wir bitten um Verständnis.

Eine Online Terminvereinbarung wird empfohlen. 

Neufahrzeuge

Im Inland gekaufte Neufahrzeuge

Wir bitten Sie, zur Erstzulassung generell folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht für die Zulassung eines Kfz 
  • Bankverbindung: Für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer werden IBAN und BIC benötigt.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Falls das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
  • Ggf. Gutachten einer technischen Überwachungsorganisation (z.B. bei technischen Änderungen am Fahrzeug o. ä.)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist). Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers (oder Prokuristen) benötigt. Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung eines Geschäftswagens einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige (das 18. Lebensjahr ist noch nicht erreicht), muss die Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie den Vordruck unter den Formularen

Im Ausland erworbene Neufahrzeuge

Wir bitten Sie, zur Zulassung generell folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht für die Zulassung eines Kfz
  • Bankverbindung: Für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer werden IBAN und BIC benötigt.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code)
  • Falls das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original und ausländische Fahrzeugpapiere, falls diese bereits erstellt worden sind
  • Falls das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat: Gutachten nach § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO. Zusätzlich zum Gutachten werden entweder eine Herstellerbescheinigung (Bescheinigung des Herstellers, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und bisher noch keine Fahrzeugpapiere erstellt worden sind) oder bereits erstellte ausländische Fahrzeugpapiere benötigt.
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem Drittland in die EU eingeführt worden ist 
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist). Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers (oder Prokuristen) benötigt. Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung eines Geschäftswagens einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige (das 18. Lebensjahr ist noch nicht erreicht), muss die Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie den Vordruck unter den Formularen.

Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsstelle zu identifizieren (§ 6 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland befinden.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen (z.B. Datenbestätigung, Übersetzungen usw.) notwendig sein können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor einer Zulassung telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Umschreibung von Kfz

Umschreibung innerhalb

 

Notwendige Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht für die Zulassung eines Kfz (siehe Formulare)
  • Bankverbindung: Für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer werden IBAN und BIC benötigt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und eine andere Nummer zugeteilt werden soll
  • gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist). Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers (oder Prokuristen) benötigt. Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung eines Geschäftswagens einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige (das 18. Lebensjahr ist noch nicht erreicht), muss die Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie den Vordruck, unter den Formularen

Umschreibung von außerhalb

 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht für die Zulassung eines Kfz (siehe Formulare)
  • Bankverbindung: Für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer werden IBAN und BIC benötigt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist). Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers (oder Prokuristen) benötigt. Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung eines Geschäftswagens einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige (das 18. Lebensjahr ist noch nicht erreicht), muss die Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie den Vordruck, unter den Formularen.
Außerbetriebsetzung

Zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen wir generell folgende Unterlagen:

  • Fahrzeug-Schein/Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichenschild(er)
  • Bei endgültiger Außerbetriebssetzung muss ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden.

Hinweise:

  • Reservierung: Bei Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für eine spätere Zulassung wieder reserviert werden.
  • Zahlungsweise der Gebühren: ​Sie können die anfallenden Gebühren mittels Bargeld oder EC-Karte bezahlen.

Internetbasierte "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges:

  • Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
  • Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
  • Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
  • Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen,
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System,
  • ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet,
  • die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
Im Ausland erworbene Gebrauchtfahrzeuge

Wir bitten Sie, zur Zulassung generell folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht für die Zulassung eines Kfz (siehe Formulare)
  • Bankverbindung: Für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer werden IBAN und BIC benötigt.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code)
  • Vollständige ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Falls vorhanden: Ausländische Kennzeichen
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
  • Falls das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat: Ggf. Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, falls in Deutschland bereits eine solche fällig gewesen ist.
  • Falls das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat: Gutachten nach § 21 StVZO
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem Drittland in die EU eingeführt worden ist 
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist). Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers (oder Prokuristen) benötigt. Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung eines Geschäftswagens einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige (das 18. Lebensjahr ist noch nicht erreicht), muss die Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie den Vordruck, unter den Formularen.

Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsstelle zu identifizieren (§ 6 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland befinden.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen (z.B. Datenbestätigung, Übersetzungen usw.) notwendig sein können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor einer Zulassung telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Besondere Kennzeichen

Sie möchten einen bestimmte Buchstaben- und/oder eine Ziffernkombination für Ihr Kennzeichenschild beantragen, Sie fahren einen Oldtimer oder Ihr Fahrzeug soll ins Ausland überführt werden, dann erhalten Sie hier weitere Informationen:

 

  • Wunschkennzeichen

Sie können sich prinzipiell ein individuelles Kennzeichen zuteilen lassen, sofern die gewünschte Kombination noch vorhanden ist.

Sie können sich ihr Wunschkennzeichen online aussuchen.

Sie können Sich vorab telefonisch das Wunschkennzeichen reservieren lassen oder bei der Fahrzeug Zulassung vor Ort Ihre Wünsche äußern

Die Erteilung eines Wunschkennzeichens kostet gemäß Gebührennummer 230 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt-

  • bei Vorabreservierung EUR 12,80
  • bei Zulassung EUR 10,20

 

  • Kurzzeitkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug für eine begrenzte Zeit (max. 5 Tage) für eine Probe- oder Überführungsfahrt, mit Kurzzeitkennzeichen verwenden.

  • Diese Kennzeichen sind nur im Bundesgebiet gültig. 
  • Durch Rechtsänderung zum 01.04.2015 können nur Bürger, Bürgerinnen, Firmen und Gewerbetreibende ein Kurzzeitkennzeichen bei uns beantragen, die ihren Wohnsitz oder Betriebssitz in der Stadt Passau haben oder der Standort des Fahrzeuges sich in der Stadt Passau befindet.
  • Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und/oder Sicherheitsüberprüfung (SP) für die Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens verfügen. 
  • Die Verwendung ist nur für ein Fahrzeug zulässig. 

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Nachweis  über entsprechende KfZ-Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (eVB für Kurzzeitkennzeichen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und/oder Sicherheitsüberprüfung (SP) für die Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis der Halterdaten durch Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei Firmen/Gewerbetreibenden durch  Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)

Liegt keine gültige HU oder SP vor, so sind nur Fahrten die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen HU/SP stehen, zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück zulässig. Die Beschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Wird dem Fahrzeug nach § 29 StVZO keine Mängelfreiheit bescheinigt, so ist die Fahrt zur unmittelbaren Reparatur, der festgestellten erheblichen oder geringen Mängel, in eine Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück, zulässig. Die Beschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Liegt keine Betriebserlaubnis vor, so sind nur Fahrten die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk zulässig. Die Beschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Für als verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge kann  kein Kurzzeitkennzeichen vergeben werden.

 

  • Saisonkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum verwenden. Mit einem Saisonkennzeichen können Sie die sonst nötigen An- und Abmeldungen vermeiden.

Der am Saisonkennzeichen eingeprägte Zeitraum (Betriebszeitraum)

  • mindestens zwei Monate
  • längstens elf Monate

gilt immer für volle Monate. Beginn ist also immer der Erste, Ende immer der Letzte eines Monats.

Für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Fahrzeuge mit "normalen" Kennzeichen. Fahrzeuge gelten außerhalb des Betriebszeitraumes nicht als abgemeldet; sie dürfen aber außerhalb des Betriebszeitraumes nicht in Verkehr gebracht werden und / oder auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt sein.

Wird eine Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraumes fällig, muss die Untersuchung im ersten Monat des folgenden Betriebszeitraumes nachgeholt werden.

Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie grundsätzlich dieselben Unterlagen wie zur Zulassung eines Fahrzeuges mit "normalen" Kennzeichen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO vorliegen.

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code) mit dem gewünschten Betriebszeitraum wird benötigt.

Soll für ein bereits zugelassenes Fahrzeug ein Saisonzeitraum eingetragen, geändert oder gelöscht werden, ist die Vorlage der Kennzeichenschilder erforderlich.

 

  • Oldtimerkennzeichen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein sogenanntes Oldtimerkennzeichen erhalten, welches hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht für die Zulassung eines Kfz (siehe Formulare)
  • Bankverbindung: Für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer werden IBAN und BIC benötigt
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Abruf (7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO.Dieses bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht.
  • Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist). Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen benötigt. Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.

Hinweis:
Seit 01.10.2017 haben Sie die Möglichkeit, ein Oldtimer- mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren.  Das Kennzeichen ist auf einen Buchstaben und maximal drei Zahlen beschränkt. Längere Kombinationen müssen gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden.
Wird der Gültigkeitszeitraum einer bestehenden Zulassung bei der Umstellung auf ein „H-Kennzeichen“ verändert, muss eine neue eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorgelegt werden.

 

  • Ausfuhrkennzeichen für eine internationale Zulassung

Das Fahrzeug soll ins Ausland überführt werden.

Bitte beachten Sie:

Sofern zur Abführung der Kfz-Steuer eine SEPA-fähige Bankverbindung (IBAN und BIC) vorliegt, ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zu unseren üblichen Öffnungszeiten möglich. Sofern keine SEPA-fähige Bankverbindung vorliegt, muss die Kfz-Steuer beim Zollamt Passau einbezahlt werden. Das Zollamt Passau ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 14.30 Uhr und am Freitag in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 11.30 Uhr geöffnet.

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Fahrzeugpapiere und Kennzeichen (evtl. Herstellerbescheinigung, dass für dieses Fahrzeug kein Fahrzeug-Brief ausgegeben war)
  • Versicherungsbestätigung (Gelbe Versicherungsbescheinigung)
  • Gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung
  • Ihr Reisedokument im Original
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (wenn nicht in deutscher Sprache zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung) und Ausweis oder Reisepass der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

Eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde zur Identifizierung ist in jedem Fall erforderlich!

 

  • Verlust von Kennzeichenschildern

Sie haben Ihr(e) Kennzeichen verloren oder es wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen einen Ersatz.

Seit dem 01.11.2000 sind Eurokennzeichen obligatorisch. Auch wenn nur ein Kennzeichen zu ersetzen ist, müssen beide Schilder in Eurokennzeichen getauscht werden.

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Fahrzeug-Schein/Zulassungsbescheinigung I und Fahrzeug-Brief/Zulassungsbescheinigung II
  • ggf. das noch vorhandene zweite Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • einen aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Verlust/Diebstahlmeldung von der Polizei

 

  • Erneuerung der Stempelplakette Ihres Kennzeichenschildes

Ein oder beide Kennzeichen wurde(n) beschädigt und müssen erneuert werden.

Seit dem 01.11.2000 sind Eurokennzeichen obligatorisch. Auch wenn nur ein Kennzeichen zu ersetzen ist, müssen ggf. beide Schilder in Eurokennzeichen getauscht werden.

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen zu uns mitzubringen:

  • Ihren Fahrzeug-Schein/Zulassungsbescheinigung I
  • das/die Kennzeichenschild/er
  • einen aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

 

  • Wechselkennzeichen

Ab dem 01.07.2012 werden in Deutschland als neue Kennzeichenart Wechselkennzeichen eingeführt.

Nähere Informationen finden Sie unter den Merkblättern

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Ihre Anschrift hat sich geändert?

Sie sind in Passau umgezogen und die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I stimmt nicht mehr.

Bringen Sie bitte zum Eintrag Ihrer neuen Anschrift die Zulassungsbescheinigung I sowie  Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Sollten Sie noch im Besitz eines „alten“ Fahrzeugscheines sein, benötigen wir in der Regel beide Unterlagen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss ebenfalls noch gültig sein.

Ihr Familienname hat sich geändert?

Ihr Familienname hat sich geändert. Die Angaben in Ihrer  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) müssen daher angepasst werden.

Bringen Sie bitte zur Änderung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss ebenfalls noch gültig sein.

Technische Gegebenheiten Ihres Fahrzeugs haben sich geändert?

Sie haben Ihr Fahrzeug umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Veränderung des Fahrzeuges die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (z.B. Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).

Bringen Sie bitte zur Änderung Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie ein Gutachten der Technischen Prüfstelle (über technische Änderungen) mit. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss ebenfalls noch gültig sein.

Verlust der Fahrzeugpapiere

Verlust Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I

Sie benötigen einen Ersatz für den verlorengegangenen Fahrzeugschein/Zulassungs- bescheinigung I.

Bitte bringen Sie für die Ausfertigung eines Ersatzpapieres folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II
  • einen aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Verlust Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II

Sie benötigen einen Ersatz für den verlorengegangenen Fahrzeugbrief/Zulassungs- bescheinigung II.

Bitte bringen Sie für die Ausfertigung eines Ersatzpapieres folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I
  • einen aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung II muss vom Halter eine Versicherung an Eides Statt abgegeben werden.  Die abzugebende Versicherung an Eides Statt macht Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie die Versicherung an Eides Statt über den verlorengegangenen Fahrzeugbrief auch bei einem Notar abgeben.
Diese Versicherung an Eides Statt geben Sie bitte dem/der Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mit.

Hinweis:

Zahlungsweise der Gebühren: Sie können die anfallenden Gebühren mittels Bargeld oder EC-Karte bezahlen.

Kontakt

Die Zulassungsstelle der Stadt Passau bietet grundsätzlich seine Leistungen an zwei Standorten in der Stadt an. 

Die Prägestelle für KFZ-Kennzeichen ist nur im Dienstleistungszentrum Passavia verfügbar.

Im Alten Rathaus erfolgt nur eine Ausgabe von vorgeprägten Standard KFZ-Kennzeichen.

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Zulassungsstelle
+49 851 396-100 - -