Zahlungsaufschub, Ratenzahlung & Vollstreckung

Wenn trotz Mahnung Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unserem Aufgabengebiet, die Rückstände zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse zum Teil selbständig und eigenverantwortlich Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden.

Ist es dem Zahlungspflichtigen nicht möglich, eine Forderung rechtzeitig zu begleichen, kann ein Zahlungsaufschub (mit Ratenzahlung) in Betracht kommen. Voraussetzungen hierfür sind zum einen, dass die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeuten würde und zum anderen, dass der Anspruch durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet sein darf. Diese erhebliche Härte ist nachzuweisen. Dazu ist es erforderlich, die entsprechende Einkommens- und Vermögenserklärung (siehe unten) – vollständig ausgefüllt und unterschrieben –  zusammen mit einem formlosen schriftlichen Antrag unter Darstellung der finanziellen Situation abzugeben. Weiterhin kann ggf. eine Bestätigung der Hausbank verlangt werden, dass der Betrag nicht auf dem Kreditwege zu erhalten ist. 

Befinden sich Forderungen bereits in Vollstreckung, ist unter Umständen noch ein Vollstreckungsaufschub - ggfs. mit Raten - möglich. Auch hier ist die wirtschaftliche Lage in einem Antrag darzustellen und die vollständig ausgefüllte Einkommen- und Vermögenserklärung beizulegen.

Zu beachten ist, dass bei einem Zahlungsaufschub bzw. Vollstreckungsaufschub je nach Zeitpunkt der Antragstellung Zinsen bzw. Säumniszuschläge zu berechnen sind.
Die Zinsen betragen 0,5 % je vollem Monat und die Säumniszuschläge 1,0 % je angefangenen Monat.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Gisbert Mayerhoferstellvertretender Dienststellenleiter
+49851 396-513+49851 396-240303
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und VollstreckungBuchstabe A-K
+49851 396-373+49851 396-240303
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und VollstreckungBuchstabe L-Z
+49851 396-289+49851 396-240303

Vollstreckung Außendienst

Die  Stadtkasse Passau verfügt über einen Vollstreckungsbediensteten im Außendienst, welcher die offenen Forderungen für die Stadt Passau einzieht.

Bürozeiten

Termine nach Vereinbarung!
Nur in begrenztem Umfang und mit ggfs. langer Wartezeit sind auch Vorsprachen ohne Termin möglich. Terminvereinbarung wird dringend empfohlen!

Montag: 07:00 - 08:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 08:30 Uhr
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Vollstreckungsbeamter
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