Wasserrecht
Fachkundigen Stelle für wasserwirtschaftliche Fragen
Fachl. Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen und Prüfung wasserrechtlicher Fragen wasserwirtschaftlicher Belange von Vorhaben
Niederschlagswasser Online
Um gesammeltes Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten zu dürfen, ist bei der Stadt Passau grundsätzlich eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Auskunft aus dem Wasserbuch
Hier können Sie einen Antrag für die Auskunft aus dem Wasserbuch stellen. Mit dem Absenden des Antrags können Kosten entstehen.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten.
Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit einer Kleinkläranlage (Art. 60 Abs. 1 BayWG)
Für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist regelmäßig eine Bescheinigung über deren Funktionstüchtigkeit erforderlich.
Diese kann bequem online beantragt werden.
Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage (Art. 61 Abs. 1 BayWG)
Nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Kleinkläranlage ist eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Bauausführung erforderlich (Protokoll der Bauabnahme).
Sie können diese Bestätigung direkt online einreichen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Karen Stümpflstellvertretende Dienststellenleiterin | +49851 396-534 | +49851 396-400 | Altes Zollamt 117 | E-Mail senden |
Wasserrecht | +49851 396-469 | +49851 396-400 | Altes Zollamt 117 | E-Mail senden |
Wasserrecht | +49851 396-413 | +49851 396-400 | Altes Zollamt 117 | E-Mail senden |
Wasserrecht | +49851 396-459 | +49851 396-400 | Altes Zollamt 117 | E-Mail senden |
Wasserrecht | +49851 396-508 | +49851 396-400 | Altes Zollamt 117 | E-Mail senden |
Wasserrecht | +49851 396-500 | +49851 396-400 | Altes Zollamt 117 | E-Mail senden |
