Wasserrecht

Fachkundigen Stelle für wasserwirtschaftliche Fragen

Fachl. Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen und Prüfung wasserrechtlicher Fragen wasserwirtschaftlicher Belange von Vorhaben

Aufgaben:

  • Wasserschutzgebiet, öffentliche Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung (Einleitungen)
  • Abwasserabgabe
  • Anlagen in, an, unter, über Gewässern
  • Bezeichnete Gebiete
  • Gemeingebrauch, erlaubnisfreie Grundwassernutzung
  • Gewässerausbau
  • Gewässerbenutzungen
  • Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
  • Fischteiche (Errichtung, Ausleiten aus und Wiedereinleiten in Gewässer)
  • Kleinkläranlagen
  • Schifffahrt
  • Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Einzelbrunnen; Bauwasserhaltung
  • Wasserkraftnutzung

Auskunft aus dem Wasserbuch

Hier können Sie einen Antrag für die Auskunft aus dem Wasserbuch stellen. Mit dem Absenden des Antrags können Kosten entstehen.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten.

Bezeichnete Gebiete

Für die Ortsteile, Straßen und Einzelanwesen, deren häusliches Abwasser auf unbestimmte Zeit nicht in der zentralen kommunalen Abwasserbehandlungsanlage gereinigt wird, hat die Stadt Passau folgende Bekanntmachung erlassen:

Oberflächenwasser (Entnahme)

Niederschlagswasser Online

Um gesammeltes Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten zu dürfen, ist bei der Stadt Passau grundsätzlich eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Kleinkläranlagen

Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit einer Kleinkläranlage (Art. 60 Abs. 1 BayWG)

Für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist regelmäßig eine Bescheinigung über deren Funktionstüchtigkeit erforderlich.
Diese kann bequem online beantragt werden.

Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage (Art. 61 Abs. 1 BayWG)

Nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Kleinkläranlage ist eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Bauausführung erforderlich (Protokoll der Bauabnahme).
Sie können diese Bestätigung direkt online einreichen.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Karen Stümpflstellvertretende Dienststellenleiterin
+49851 396-534+49851 396-400Altes Zollamt 117
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+49851 396-469+49851 396-400Altes Zollamt 117
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