Videoüberwachung in der Stadt Passau

Mit Beschluss des Stadtrats vom 02.06.2025 hat der Stadtrat beschlossen, erneut im Bereich des Klostergartens eine Videoüberwachung zu installieren. Ebenso erfolgt eine solche Überwachung am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus.

Videoüberwachung am Klostergarten

Mit Beschluss des Stadtrats vom 02.06.2025 hat der Stadtrat beschlossen, erneut im Bereich des Klostergartens eine Videoüberwachung zu installieren, die in den unten stehenden Anlagen ausführlich erläutert wird. 

Ergänzende Hinweise (siehe Allgemeinverfügung weiter unten):

Keine Videoüberwachung bei Versammlungen

Bei Versammlungen (im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes (GG)), die rechtzeitig nach Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) angemeldet worden sind, werden die Videokameras nach außen erkennbar abgedeckt. Unabhängig davon, ob im Einzelfall eine (rechtzeitige) Anmeldung einer Versammlung erfolgt: Bei jeder Versammlung (insbesondere auch bei sog. Spontan- und Eilversammlungen) ist es verboten, die Videodaten zugänglich zu machen (es wird also bei Versammlungen niemals ein „konkreter Anlass“ i. S. d. Treuhandmodells angenommen).

Ausnahmeregelung Videoüberwachung auf Antrag

Die Stadt Passau kann auf Antrag zeitlich befristete Ereignisse von der Videoüberwachung ausnehmen, sofern dies aus wichtigem Grund (z. B. religiöse Ereignisse und Feste im Lichte von Art. 4 GG) erforderlich ist. Entsprechend den Regelungen zu Versammlungen  werden dann ebenfalls die Videokameras nach außen erkenn­bar abgedeckt. Für eine Ausnahmeregelung ist rechtzeitig, d. h. in der Regel mindestens drei Werktage vor dem begehrten Beginn der Ausnahmeregelung, ein begründeter Antrag in Textform bei der Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia, Ordnungsamt, Vornholzstr. 40, 94036 Passau oder per E-Mail an ordnungsamt@passau.de zu stellen.

Videoüberwachung am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus

Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Passau vom 09.10.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, eine mobile Videoüberwachung am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu installieren. Im Umfeld der Gedenktage am 09. November oder 27. Januar kam es immer wieder zu politisch motiviertem Vandalismus und Straftaten am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Insbesondere wurden die dort zum Gedenken abgelegten Blumenkränze zerstört oder in den Inn geworfen. Durch diese Präventivmaßnahme soll es gelingen, diesen Bereich sicherer werden zu lassen. Dieser Sicherheitsgewinn soll bei gleichzeitiger Schonung der Privatsphäre und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Besucherinnen und Besucher des Mahnmals erzielt werden. Die Videoüberwachungsanlage ist für jeweils eine Woche nach den Gedenktagen 09. November und 27. Januar zwischen 17 Uhr und 6 Uhr aktiv.

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