Videoüberwachung in der Stadt Passau
Mit Beschluss des Stadtrats vom 02.06.2025 hat der Stadtrat beschlossen, erneut im Bereich des Klostergartens eine Videoüberwachung zu installieren. Ebenso erfolgt eine solche Überwachung am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus.
Videoüberwachung am Klostergarten
Mit Beschluss des Stadtrats vom 02.06.2025 hat der Stadtrat beschlossen, erneut im Bereich des Klostergartens eine Videoüberwachung zu installieren, die in den unten stehenden Anlagen ausführlich erläutert wird.
Zur Inbetriebsetzung noch in diesem Sommer sucht die Stadt Passau eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt (m/w/d) als Treuhänder zur datenschutzkonformen Umsetzung der Videoüberwachung im „Klostergarten“ (Passau).
Als Treuhänder treten Sie eigenverantwortlich neben die Stadt Passau als Betreiberin der Videoüberwachungsanlage und verhindern den autonomen Zugriff der Stadt Passau auf die Videoaufzeichnungen. Ihre Kernaufgabe ist es kurzfristig darüber zu entscheiden, ob jeweils ein konkreter Anlass im „Klostergarten“ vorliegt, der die Aufhebung der Abschottung und damit den Zugriff auf Videosequenzen rechtfertigt (Entschlüsselung).
Ihre Qualifikation:
Sie sind als Rechtsanwalt zugelassen und zudem in Datenschutzfragen fachlich besonders qualifiziert. Eine solche Qualifikation besitzt insbesondere, wer der Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht zugehörig ist. Das Gleiche gilt für Rechtsanwälte, zu deren Interessen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkten das Datenschutzrecht gehört und die nachweisen, dass sie über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren im Bereich des Datenschutzrechts praktisch tätig waren (z. B. als Datenschutzbeauftragter für Unternehmen; Fallbearbeitungen aus diesem Rechtsgebiet). Kurz zusammengefasst gilt:
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten (Mo-Do 09.00–17.00 Uhr, Fr 9.00–12.00 Uhr);
- Reaktionszeit von in der Regel maximal zehn Stunden, gerechnet ab einer entsprechenden Anfrage seitens der Stadt Passau;
- Finale Freigabe der Videosequenz zwingend vor Ort am „Klostergarten“;
- Eigenverantwortliche Regelung bei urlaubs-/krankheitsbedingter Abwesenheit.
Eckdaten des abzuschließenden Treuhandvertrages:
- Laufzeit 24 Monate;
- Vergütung:
- Einmalige Einarbeitungspauschale 300,00 € zzgl. USt.
- Tätigkeit innerhalb der üblichen Bürozeiten 250,00 €/Std. zzgl. USt.
- Tätigkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten 350,00 €/Std. zzgl. USt.
Zum Auswahlverfahren:
- Fachlich besonders qualifizierte Rechtsanwälte (siehe oben) werden bevorzugt berücksichtigt;
- Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der daraus resultierenden voraussichtlich schnelleren Reaktionszeit werden Bewerbungen von Personen mit Kanzleisitz außerhalb eines Radius von zehn Kilometern, gerechnet vom Serverraum am Passauer „Klostergarten“, dabei nur dann berücksichtigt, wenn keine anderen Bewerbungen vorliegen;
- Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern entscheidet das Losverfahren.
Maßgeblich sind die Regelungen im vollständigen Ausschreibungstext, der unter der Anlage 1 abrufbar ist.
Bewerbungen sind zu richten an rechtsamt@passau.de bzw. schriftlich an Stadt Passau, Rechtsamt, Rathausplatz 2, 94032 Passau.
Bewerbungsfrist: 24.06.2025
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per o.g. E-Mail oder per Telefon an Herrn Tobias Schudlik, 396-247, bzw. Herrn Markus Schiller, 396-383.
Videoüberwachung am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus
Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Passau vom 09.10.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, eine mobile Videoüberwachung am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu installieren. Im Umfeld der Gedenktage am 09. November oder 27. Januar kam es immer wieder zu politisch motiviertem Vandalismus und Straftaten am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Insbesondere wurden die dort zum Gedenken abgelegten Blumenkränze zerstört oder in den Inn geworfen. Durch diese Präventivmaßnahme soll es gelingen, diesen Bereich sicherer werden zu lassen. Dieser Sicherheitsgewinn soll bei gleichzeitiger Schonung der Privatsphäre und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Besucherinnen und Besucher des Mahnmals erzielt werden. Die Videoüberwachungsanlage ist für jeweils eine Woche nach den Gedenktagen 09. November und 27. Januar zwischen 17 Uhr und 6 Uhr aktiv.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Ansgar GrochtmannReferent | +49851 396-171 | +49851 396-173 | Altes Rathaus 509 | E-Mail senden |
Andreas ReschAbteilungsleiter | +49851 396-565 | +49851 396-131 | Passavia 205 | E-Mail senden |