Versammlungsrecht
Wer eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese rechtzeitig, mindestens aber 2 Werktage vor Bekanntgabe oder Bewerbung der Versammlung, anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Versammlungsbehörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Andreas ReschAbteilungsleiter | +49851 396-565 | +49851 396-131 | Passavia 205 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Formulare
Gesetzliche Grundlagen
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
