Versammlungsrecht

Wer eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese rechtzeitig, mindestens aber 2 Werktage vor Bekanntgabe oder Bewerbung der Versammlung, anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Versammlungsbehörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

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Andreas ReschAbteilungsleiter
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