Veranstaltungen - Beantragung einer Erlaubnis

Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz anzumelden. Bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig.

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Andreas ReschAbteilungsleiter
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