Veranstaltungen - Beantragung einer Erlaubnis
Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz anzumelden. Bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Andreas ReschAbteilungsleiter | +49851 396-565 | +49851 396-131 | Passavia 205 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
