Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie ausschließlich zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Auf Antrag können Sie noch innerhalb Ihrer Dienstzeit eine gültige Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine nationale EU-Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Sofern die Umschreibung nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- unser Online-Portal oder
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Gebühr für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beträgt 45,10 €.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- (wenn vorhanden) Führerscheinkopie (Vorder-und Rückseite)
- Kopie Dienstausweis
- Dienstfahrerlaubnis (ggf. Kopie Vorder- und Rückseite ausreichend)