Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im Inland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis zu führen, richtet sich nach §29 ff (FeV). Demnach dürfen Sie nach erstmaligem Zuzug und folgender Hauptwohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich längsten noch bis zu sechs Monate von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung eines ausländischen Führerscheindokuments aus einem Drittstaat oder Anlage 11 (FeV) Staat ist daher unbedingt erforderlich.
Mit einer ungültigen Fahrerlaubnis sind Sie nicht mehr berechtig, ein Kraftfahrzeug zu führen, bis Sie einen entsprechenden deutschen Führerschein erteilt bekommen haben.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- Ihre Fahrschule
- unser Online-Portal oder
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Gebühr ist antragsabhängig und beträgt 37,50 € oder 45,10 €.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen für die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis oder eines Staates, welcher in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist (ohne Prüfungspflichten):
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- u. Rückseite)
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- ausländisches Führerscheindokument im Original
Notwendige Unterlagen für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat oder eines Staates, welcher in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist (mit Prüfungspflichten):
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- u. Rückseite)
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- ausländisches Führerscheindokument im Original
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (Umfang 9x45 Minuten in Präsenz) im Original
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original (nicht älter als zwei Jahre)
- Mitteilung der Fahrschule (durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder Stempel der Fahrschule)
Gegebenenfalls werden für die Umschreibung von C- und D-Klassen weitere Unterlagen bzw. ein Führungszeugnis benötigt.