Tiere in der Stadt Passau

Gefährliche Tiere

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art im Stadtgebiet halten will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Passau. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

Gefährliche Tiere einer wildlebenden Art: Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann.

Gefährliche Tiere sind beispielsweise große Raubtiere (Löwen, Tiger, Bären etc.), Würge- und Giftschlangen, Gifttiere (z.B. Skorpione. Zu den gefährlichen Tieren zählen auch Kampfhunde. Als Kampfhunde gelten in Bayern alle die in der sog. Kampfhundeverordnung (Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 04.09.2002) aufgeführten Rassen.

Hunde an die Leine

Für das Stadtgebiet Passau finden sich die Regelungen zu Hunden in der entsprechenden Hundehaltungsverordnung bzw. in der Grünanlagensatzung im Hinblick auf Spielplätze, Freizeitanlagen, etc.

Nach der Hundehaltungsverordnung der Stadt Passau sind große Hunde mit einer Schulterhöhe größer 50cm sowie Kampfhunde an eine Leinenpflicht gebunden (reißfest, höchstens 150 cm Länge). Zudem gelten nach der städtischen Grünanlagensatzung für Bereiche wie Spielplätze, Freizeitanlagen und Fußballplätze eigene Regelungen.

Tauben

Deswegen sollten Stadttauben nicht gefürrtert werden:

  • Die Fütterung der Stadttauben stört das natürliche Gleichgewicht und ist Ursache für ihren schlechten Gesundheitszustand.
  • Stadttauben vermehren sich wegen des übermäßig hohen Nahrungsangebotes wesentlich stärker als unter normalen Lebensbedingungen.
  • Die Anzahl der Tauben hängt also vom Futterangebot ab.
  • Stadttauben bewegen sich aufgrund des hohen Futterangebots nicht mehr von den Futterstellen und nutzen die Zeit zur Fortpflanzung.
  • Durch eine einseitige und nicht artgerechte Fütterung der Stadttauben mit Essensresten und Weizen werden sie anfällig für Krankheiten und Parasiten.
  • Unter ungünstigen Umständen können verschiedenste Krankheiten und Parasiten auch auf den Menschen und Tiere übertragen werden.
  • Da sich die Stadttauben nicht mehr weg von der Futterstellen bewegen, konzentrieren sich Verschmutzungen und Zerstörungen von Gebäuden etc. in deren Umfeld.
  • Es besteht für das Stadtgebiet Passau ein Taubenfütterungsverbot durch Verordnung der Stadt Passau vom 17.02.1997. Die Geldbuße beträgt bis zu 1.000,-- Euro.

Wußten Sie schon, dass

  • Stadttauben wegen der günstigen Lebensbedingungen in der Stadt dazu übergehen, ganzjährig zu brüten?
  • Stadttauben durchschnittlich fünf Junge im Jahr großziehen?
  • Die Vermehrungsrate der Stadttauben wesentlich größer ist als unter normalen Lebensbedingungen?
  • Das Futterangebot ausschlaggebend für die Größe des Taubenbestandes in einer Stadt ist?
  • Ein Fütterungsverzicht nach Ansicht von Fachleuten die weitaus beste Methode ist, hier das ökologische Gleichgewicht wieder herzustellen und den Tauben zu einem artgerechten Leben zu verhelfen?

Eine nachhaltige Verbesserung des Stadttaubenbestandes ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes, des Gebäudeschutzes (insbesondere in unserer Stadt mit den vielen Baudenkmälern) und nicht zuletzt auch zum Schutz der Tauben selbst, notwendig.

Tierkrankheiten

Amtstierärztliche Aufgabe ist, darauf hinzuwirken, dass übertragbare Tierkrankheiten bei Mensch und Tier verhütet und bekämpft werden. 

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Beispiele hierfür sind 

  • Tollwut
  • Fuchsbandwurm
  • Psittakose (sog. Papageienkrankheit)
  • Schweinepest und die  
  • Faulbrut der Bienen 

Besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche, so führt das Veterinäramt die weiteren Ermittlungen durch und veranlasst gegebenenfalls die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Große Bedeutung kommt den vorbeugenden Maßnahmen in der Tierseuchenbekämpfung zu. Hierzu zählt die amtstierärztliche Untersuchung der Tiere beim Auftrieb auf Viehmärkte (z.B. Rinder-, Pferdemarkt), Viehausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie vor dem Transport ins Ausland. 

Für das Gebiet der Stadt Passau ist das staatliche Veterinäramt im Landratsamt Passau zuständig

Tierschutz

Amtstierärztliche Aufgabe ist es, die Gesundheit der Tiere zu schützen, zu fördern und darüber zu wachen, dass die Tiere in Passau ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.  

Alle gewerblichen Tierhaltungen, wie Tierzuchten, Tierhandel, Reitbetriebe, Zirkusbetriebe und das Tierheim werden regelmäßig kontrolliert. Auch Tierbörsen und Tierausstellungen unterliegen amtstierärztlicher Überwachung. 

Gewerbliche Tierhaltungen bedürfen ausnahmslos einer Genehmigung des Veterinäramtes.  

Wer gewerbsmäßig Tiere hält, muss außerdem spezifische Sachkenntnisse über die gehaltenen Tierarten nachweisen. Im Bedarfsfall kann beim Veterinäramt eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Staatl. Veterinäramt beim Landratsamt Passau:

Tiertransporte werden, soweit sie den städt. Schlachthof anfahren, ausnahmslos tierärztlich auf Einhaltung der Tierschutztransportverordnung überprüft. Auch die Betäubung der Tiere vor der Schlachtung unterliegt der tierärztlichen Kontrolle.

Private Tierhaltungen werden immer nur dann überprüft, wenn beim Veterinäramt oder bei der Stadt Passau Hinweise auf tierschutzwidrige Haltungsformen eingehen. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind in solchen Fällen auf die Mithilfe der Passauer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Anzeigen und Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie bei uns, bei jeder Polizeiinspektion oder beim Tierschutzverein vorbringen.

Für eine Beratung in Tierschutzfragen steht Ihnen das Staatl. Veterinäramt zur Verfügung. Genehmigungen zum Halten gefährlicher Tiere können Sie bei uns beantragen. Spezielle Fragen zu geschützten Tierarten werden von der "Unteren Naturschutzbehörde" bei der Stadt Passau, Altes Rathaus, Rathausplatz 2, 94032 Passau bearbeitet. 

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