Taxi und Mietwagen

Wer in Deutschland Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Kraftfahrzeugen befördern will, bedarf dazu einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Diese Genehmigung erteilt je nach Art und Umfang z.B. für den Bereich der Stadt Passau das Ordnungsamt in Form einer Taxi- oder Mietwagenkonzession.

Haben Sie Fragen oder Probleme, Wünsche oder Anregungen zum Taxi- oder Mietwagenverkehr in der Stadt Passau, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

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