Sondernutzungen (Straßenverkehr)
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür für folgende Nutzungen eine Sondernutzungserlaubnis:
- Info-Stände
- Straßenmusik
- Tische und Stühle
- Werbe- und Warenständer
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Sondernutzungen (Info-Stände, Straßenmusik, Werbe- und Warenständer) | +49851 396-389 | +49851 396-382 | Passavia 222 | E-Mail senden |
Sondernutzungen (Tische und Stühle) | +49851 396-281 | +49851 396-382 | Passavia 222 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Satzungen
Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Passau (Sondernutzungssatzung - SNS) mit Anlagen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Passau (Sondernutzungsgebührensatzung)
Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungsgebührensatzung
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Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Sonstiges
