Mahnwesen

Zum Auftrag der Stadtkasse gehört es, für die Zahlung der offenen Forderungen zu sorgen. Als erstes werden fällige Posten gemahnt. 

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben?
Dann geben Sie bitte der Buchhaltung die Zahlungsdaten (Tag der Überweisung, Betrag, Bankverbindung, Kontoinhaber) durch. Vermutlich wegen unklarer Angaben wurde die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.

Sie haben eine Mahnung erhalten, sind aber der Meinung, dass die Forderung nicht oder nicht in dieser Höhe besteht?

Klären Sie die Angelegenheit bitte mit der rechnungstellenden Abteilung/Dienststelle der Stadt Passau.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Buchhaltung, Zahlungsverkehr und MahnwesenBuchstabe A-F
+49851 396-209+49851 396-240333
Buchhaltung, Zahlungsverkehr und MahnwesenBuchstabe G-K
+49851 396-536+49851 396-240336
Buchhaltung, Zahlungsverkehr und MahnwesenBuchstabe L-R
+49851 396-311+49851 396-240336
Buchhaltung, Zahlungsverkehr und MahnwesenBuchstabe S-Z
+49851 396-496+49851 396-240302

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle