Lotterien und Ausspielungen
Wer in Bayern eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (z. B. Tombola) durchführen will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Die Stadt Passau ist zuständig bei einem Stammkapital bis zu 40.000 Euro, darüber hinaus ist die Regierung von Niederbayern zuständig.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Lotterien und Ausspielungen | +49851 396-475 | +49851 396-131 | Passavia 203 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
