Lebensmittelüberwachung

Die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher-/innen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.  

Grundsätzlich tragen diejenigen, die Produkte herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, auch die Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit; sie haben damit zugleich die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen. 

Trotz dieser Eigenverantwortung werden die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte durch die zuständigen Beamten regelmäßig daraufhin überprüft, ob die zum Schutz der Verbraucher-/innen geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.  

Es gibt eine Fülle von gesetzlichen Regelungen (Europa, Bund, Land), um Verbraucher-/innen vor möglichen gesundheitlichen Schäden, Irreführung und Täuschung zu schützen.

Was kann ich als Verbraucher tun?

Haben Sie ein Lebensmittel gekauft oder in einer Gaststätte verzehrt das nicht in Ordnung war und wurde Ihre Reklamation abgelehnt, so können Sie es bei der Lebensmittelüberwachung als Beschwerdeprobe abgeben bzw. Ihre Reklamation vorbringen. Es wird dann im Hinblick auf den Beschwerdegrund untersucht und kontrolliert.

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