Jagdrecht
Wer in Deutschland die Jagd ausüben möchte bzw. Jagdwaffen erwerben möchte, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Dieser wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.
Voraussetzungen zur Beantragung des Jagdscheins:
- Zuverlässigkeit
- bestandene deutsche Jägerprüfung
- ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Jägerprüfung:
Die Jägerprüfung findet in Bayern zweimal jährlich statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen ("jagdliches Schießen") Teil.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des
Wer als Nichtdeutscher oder Nichtdeutsche die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein für Ausländer.
Für die Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer werden weitere Unterlagen benötigt.
Bitte setzen Sie sich deswegen rechtzeitig vor Reiseantritt mit uns in Verbindung.
- Tagesjagdscheine:
Zuständig für die Ausstellung eines Tagesjagdscheins (14 aufeinanderfolgende Tage gültig) ist die untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausschließlich oder vornehmlich ausüben will. - Jahresjagdscheine:
Jahresjagdscheine werden zwingend vom 01.04. des laufenden Jahres bis 31.03. des folgenden Jahres ausgestellt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Jahresjagdscheine derzeit nur für grenznahe Ausländer (Land: Oberösterreich) anbieten können.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Jagdrecht | +49851 396-385 | +49851 396-131 | Passavia 204 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Jagdschein inkl. Jagdabgabe:
- Jahresjagdschein 60,-- EURO
- Dreijahresjagdschein 150,-- EURO
- Tagesjagdschein 40,-- EURO
Jägerprüfung:
262,50 EUR (Jägerprüfungsgebühr 255,-- EUR und Verwaltungsgebühr 7,50 EUR)
Jagdschein:
- bereits vorhandenen Jagdschein
- bei Erstantrag: Prüfungszeugnis
- Passfoto
- Versicherungsnachweis
Jägerprüfung:
- Führungszeugnis (bitte rechtzeitig, das heißt 4 - 6 Wochen vor Anmeldung, beim Bürgerbüro beantragen)
- Kursbescheinigungen für die Lehrgänge
- Personalausweis/Reisepass
- Einzahlungsbeleg für die Prüfungsgebühr
