Jagdrecht
Wer in Deutschland die Jagd ausüben möchte bzw. Jagdwaffen erwerben möchte, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Dieser wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.
Voraussetzungen zur Beantragung des Jagdscheins:
- Zuverlässigkeit
- bestandene deutsche Jägerprüfung
- ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen zur Zulassung zur Jägerprüfung:
- Zuverlässigkeit
- Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang,
- Mindestalter 15 Jahre; bei Jugendlichen Einverständniserklärung der Eltern
Die Jägerprüfung findet in Bayern zweimal jährlich statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen ("jagdliches Schießen") Teil.
Prüfungsgebiete sind unter anderem Waffenrecht und Waffentechnik, Kenntnis der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, Wildbiologie, Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis, sowie Fallenjagd (Zusatzlehrgang).
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden Lehrgänge angeboten, die sich zeitlich mindestens über 120 Stunden erstrecken müssen. (Die Ausbildung muss spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn abgeschlossen sein.)
Näheres zu den angebotenen Lehrgängen kann beim Landesjagdverband Bayern e.V. erfragt werden.
Anmeldeschluss:
1. Jägerprüfung: Mitte November
2. Jägerprüfung: Mitte Mai
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Jagdrecht | +49851 396-385 | +49851 396-131 | 204 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Formulare
Entstehende Kosten
Jagdschein inkl. Jagdabgabe:
- Jahresjagdschein 60,-- EURO
- Dreijahresjagdschein 150,-- EURO
- Tagesjagdschein 40,-- EURO
Jägerprüfung:
262,50 EUR (Jägerprüfungsgebühr 255,-- EUR und Verwaltungsgebühr 7,50 EUR)
Notwendige Unterlagen
Jagdschein:
- bereits vorhandenen Jagdschein
- bei Erstantrag: Prüfungszeugnis
- Passfoto
- Versicherungsnachweis
Jägerprüfung:
- Führungszeugnis (bitte rechtzeitig, das heißt 4 - 6 Wochen vor Anmeldung, beim Bürgerbüro beantragen)
- Kursbescheinigungen für die Lehrgänge
- Personalausweis/Reisepass
- Einzahlungsbeleg für die Prüfungsgebühr