Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Besteuert wird die Haltung von über 4 Monate alten Hunden. Die Steuerpflicht tritt auch ein, wenn sich der Hund nur in Pflege, in Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen im Haushalt aufhält. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jedes Jahr am 01.04. zur Zahlung fällig. Die Steuer entfällt, soweit ein Hund im Kalenderjahr für weniger als 3 aufeinanderfolgende Monate gehalten wurde.
Der Hundehalter hat selbst die Haltung eines über 4 Monate alten Hundes unverzüglich gegenüber der Steuerstelle der Stadt Passau anzuzeigen. Die Hundesteuer wird gemäß der städtischen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erhoben.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Grundsteuer, Straßenreinigung, Hundesteuer | +49851 396-517, 213 | +49851 396-365 | 323 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Formulare
Merkblätter
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Kampfhunde 200,00 € / Jahr
für alle übrigen Hunde 30,00 € / Jahr
Ermäßigung bei
- Hunden, die in Einöden und Weilern gehalten werden
- Jagdhunden