Heilpraktiker
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis richtet sich nach dem Ort des künftigen Praxissitzes.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- mind. abgeschlossene Volksschulausbildung
- "sittliche" Zuverlässigkeit
- keine körperlichen Leiden etc.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Heilpraktikererlaubnis | +49851 396-193 | +49851 396-131 | 203 | E-Mail senden |