Heilpraktiker

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis richtet sich nach dem Ort des künftigen Praxissitzes.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • mind. abgeschlossene Volksschulausbildung
  • "sittliche" Zuverlässigkeit
  • keine körperlichen Leiden etc.
Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Heilpraktikererlaubnis
+49851 396-193+49851 396-131203